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Transparenz

Methodik

Wie Angaben in die Datenbank kommen, was wir anzeigen und was nicht, und wie die Tools rechnen.

Jede Angabe hat einen Status

In der Datenbank ist jede einzelne Angabe ein eigener Eintrag mit Wert, Status, Stand und Quelle. Der Status sagt, wie sicher die Angabe ist:

  • belegt: an der Primärquelle geprüft, etwa an einer Zulassungszahlenverordnung, einer Satzung, einer Hochschul- oder Behördenseite.
  • abgeleitet: eigene Rechnung aus belegten Werten, zum Beispiel Studiengebühr pro Monat mal sechs. Der Rechenweg steht an der Angabe.
  • offen: nicht verifiziert oder nicht öffentlich auffindbar.
  • Widerspruch: Quellen widersprechen sich.

Angezeigt werden nur belegte und abgeleitete Angaben mit Quelle. Offene und widersprüchliche Angaben bleiben ausgeblendet, auch wenn das eine Lücke in einer Tabelle bedeutet. Ein „k. A.“ gibt es bei uns nicht. Derzeit enthält die Datenbank 1.628 Einzelangaben zu 99 Hochschulen: 1.428 belegt, 72 abgeleitet, 121 offen und 7 mit Widerspruch.

Welche Quellen zählen

Vorrang haben amtliche Festsetzungen (Zulassungszahlenverordnungen, Satzungen, Gesetze), dann Seiten der Hochschulen und Behörden, dann Informationsveranstaltungen. Ist eine Quelle jünger, ersetzt sie die ältere. Kommerzielle Ratgeber und Kursanbieter sind keine Quelle. Angezeigt wird nur, was an einer öffentlichen Primärquelle geprüft ist; was sich dort nicht findet, bleibt offen. Die Aussagen privater Hochschulen über ihren Approbationsstatus kennzeichnen wir als eigene Angabe der Hochschule, wenn keine Landesbehörde den Studiengang anerkannt hat.

Jede verwendete Quelle steht mit Abrufdatum im Quellenverzeichnis. Ändert sich ein Wert, halten wir das im Änderungsprotokoll fest.

Wie Zahlen in die Texte kommen

Zahlen aus der Datenbank tippen wir in Artikeln nicht ab. Sie werden beim Erzeugen der Seite direkt aus den Daten eingesetzt und tragen ein hochgestelltes „Q“ mit Quelle und Stand. Fehlt der Beleg, lässt sich die Seite gar nicht erst erzeugen. Summen wie die Zahl aller Masterplätze sind eigene Summen der belegten Einzelangaben und als solche gekennzeichnet; eine amtliche Bundeszahl gibt es dafür nicht.

Rechenwege der Tools

Wegweiser

Der Wegweiser folgt einem festen Regelwerk (Version 1.0.1, Stand 25.10.2026). Jede Antwortkombination führt zu einem oder mehreren Wegen; die Begründung jedes Wegs stützt sich auf belegte Fakten mit Quelle. Die Antworten stehen nur im Teil der Adresse nach dem „#“ und werden nicht übertragen.

Anerkennungs-Check

Der Anerkennungs-Check vergleicht Deine Angaben mit den zehn Bereichen der Anlage 1 PsychThApprO und den drei Praktika der §§ 13 bis 15 (Regelwerk Version 1.0.0). Ein Bereich gilt als erfüllt, wenn die Mindest-ECTS erreicht und alle Wissensbereiche abgehakt sind; als teilweise erfüllt, wenn nur eines davon zutrifft oder beides nur zum Teil; als fehlend, wenn weder ECTS noch Wissensbereiche angegeben sind. Ein Abschluss einer Fachhochschule führt immer zu „kein Zugang“. Fehlt etwas, unterscheidet das Ergebnis, ob Du noch studierst oder schon abgeschlossen hast. Das Ergebnis ist eine Vorabschätzung: Verbindlich entscheiden Master-Hochschule und Landesstelle.

Kontingent-Rechner Österreich

Für den Master Psychotherapie behält § 71c Abs. 5 UG 75 Prozent der Plätze Inhabern österreichischer Reifezeugnisse und gleichgestellten Gruppen vor. Der Kontingent-Rechner zeigt die verbleibenden höchstens 25 Prozent nur dort als Zahl, wo das Ergebnis ganzzahlig ist; wie eine Universität bei Bruchteilen rundet, steht in ihrer Verordnung und ist nicht überall veröffentlicht. „Teilnehmer je Platz“ ist die belegte Teilnehmerzahl geteilt durch die belegten Plätze.

Chancen-Check

Der Chancen-Check vergleicht Deine Note mit der zuletzt veröffentlichten Auswahlgrenze jeder Quote. Gerechnet wird nur, wo die Hochschule ihr Verfahren offenlegt; sonst zeigt der Check die Grenze mit dem Vermerk „nicht berechenbar“. Derzeit sind das 41 Bachelor-Studiengänge mit Grenze, davon 37 mit mindestens einer berechenbaren Quote, und 27 Master-Studiengänge mit Grenze, davon 23 berechenbar.

Im Bachelor sind direkt vergleichbar: Quoten nur nach der Abiturnote, Wartezeitquoten (Wartesemester, bei Gleichstand die Note als Hilfskriterium) und eine Testbestenquote nach dem Prozentrang im BaPsy-DGPs. Wo eine Hochschule ihre Formel aus Abitur und Test veröffentlicht, rechnen wir sie nach. Kann eine Note durch einen Bonus nur besser werden, sagen wir „hätte gereicht“, wenn schon die Note ohne Bonus reicht, sonst „nicht berechenbar“.

Im Master bilden wir das Punkteschema der jeweiligen Auswahlsatzung nach; die Formel steht mit Quelle auf der Seite des Checks. Zusatzkriterien wie ECTS in bestimmten Fächern lassen sich je Hochschule angeben, was offen bleibt, geht als Spanne ein. Satzungen, die in Zehntelnoten rechnen, ergeben bei zwei Nachkommastellen ebenfalls eine Spanne. „Auf der Kante“ heißt: Du liegst genau auf der letzten Grenze, wo zuletzt Los oder Hilfskriterien entschieden, oder das Ergebnis hängt von offenen Zusatzkriterien ab. Test- und gesprächsbasierte Verfahren sind nicht berechenbar. Grenzen ändern sich jedes Jahr; das Ergebnis ist eine Orientierung am letzten Verfahren, keine Zusage.

Zeit- und Kostenrechner

Der Zeit- und Kostenrechner setzt den Weg aus Bausteinen zusammen: Studium in Vollzeit fünf Jahre (§ 9 Abs. 1 PsychThG, voreingestellt 6 Semester Bachelor und 4 Semester Master, bei privaten Hochschulen die Regelstudienzeit aus unserer Datenbank), Wartesemester und zusätzliche Semester nach Deiner Eingabe, die psychotherapeutische Prüfung frühestens im letzten Mastersemester (§ 10 Abs. 3 PsychThG) und die Weiterbildung mit mindestens 60 Monaten in Vollzeit. Bei Teilzeit verlängern wir die 60 Monate im Verhältnis des Umfangs (eigene Rechnung). Wie lange die Behörde für die Approbation braucht, ist nicht veröffentlicht und nicht eingerechnet.

Studiengebühren privater Hochschulen kommen aus der Datenbank (Monatsgebühr mal sechs bzw. Semestergebühr, ohne Einmalgebühren). An öffentlichen Universitäten in Österreich rechnen wir den ÖH-Beitrag und den Studienbeitrag, sobald die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten ist (§ 91 UG). Lebenshaltung und Semesterbeiträge in Deutschland trägst Du selbst ein. Gehälter rechnen wir nicht ein. Die Zahlen, mit denen der Rechner arbeitet, werden beim Erzeugen der Seite mit dem Wortlaut der belegten Fakten abgeglichen; weichen sie ab, lässt sich die Seite nicht erzeugen.

Fristen-Cockpit

Das Fristen-Cockpit sammelt alle belegten Fristen. Jährlich wiederkehrende Fristen ohne Jahresangabe werden auf das nächste Vorkommen gesetzt. In den Kalenderexport kommen nur Termine mit festem Datum oder festem jährlichem Tag, nie Ankündigungen wie „voraussichtlich“.

Pflege

Jeder Hochschuldatensatz trägt ein Datum der letzten Prüfung und ein Datum der nächsten. Die Prüfung richtet sich nach dem Jahreslauf: Fristen und Zulassungszahlen im Frühjahr, Auswahlgrenzen im Herbst, österreichische Termine ab Februar, Niederlande im Januar. Ist ein Prüftermin überschritten, meldet das unser Prüfwerkzeug beim Erzeugen der Seiten.

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