Von der Redaktion psychotherapeut-werden.de · Stand: 20.10.2026

Die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten beginnt nach der Approbation und dauert in jedem der drei Gebiete mindestens 60 Monate in Vollzeit: Psychotherapie für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche oder Neuropsychologische Psychotherapie.Q Sie findet hauptberuflich in einer bezahlten Stelle statt und endet mit einer Prüfung vor der Landespsychotherapeutenkammer.
Mit der Reform 2020 hat sich die Reihenfolge umgedreht. Früher kam nach dem Psychologiestudium eine Ausbildung, an deren Ende die Approbation stand. Heute bist Du nach Studium und Staatsprüfung bereits approbiert und machst die Weiterbildung als Berufstätiger.
Wozu dient die Weiterbildung in der Psychotherapie?
Die Approbation erlaubt Dir, den Beruf auszuüben. Die Weiterbildung braucht Du für zwei Dinge: die Gebietsbezeichnung, etwa „Fachpsychotherapeut für Erwachsene“, und die Kassenzulassung. Die Eintragung ins Arztregister (Voraussetzung der Kassenzulassung) setzt Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem vom G-BA anerkannten Verfahren voraus.Q
Im Sozialgesetzbuch ist auch der Zweck festgehalten. § 95c Abs. 1 S. 3 SGB V sagt: „Die Weiterbildung dient, orientiert an einer von der Bundespsychotherapeutenkammer entwickelten Musterweiterbildungsordnung, der Sicherung der Qualität der psychotherapeutischen Berufsausübung. Sie wird durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung abgeschlossen.“
Wer regelt die Weiterbildung?
Die Weiterbildung ist Landesrecht. Jede Landespsychotherapeutenkammer erlässt ihre eigene Weiterbildungsordnung auf Grundlage des Heilberufe- oder Kammergesetzes ihres Landes. Die Bundespsychotherapeutenkammer gibt mit der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) nur eine Empfehlung. Die geltende Fassung geht auf den 38. Deutschen Psychotherapeutentag im April 2021 zurück und wurde zuletzt im Mai 2026 vom 48. Psychotherapeutentag geändert.
Für Dich heißt das: Maßgeblich ist die Ordnung der Kammer in dem Land, in dem Du die Weiterbildung machst. Die Angaben unten stammen aus der Musterordnung; die Landesordnungen können im Detail abweichen. Eine vollständige Übersicht, wann welche Kammer ihre Ordnung in Kraft gesetzt hat, gibt es nicht.
Die drei Gebiete
§ 4 Abs. 2 MWBO nennt drei Gebiete:
- Psychotherapie für Erwachsene
- Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- Neuropsychologische Psychotherapie
Die ersten beiden Gebiete umfassen die Qualifizierung in mindestens einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Als Verfahren nennt die Musterordnung Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie (MWBO, Abschnitt C). Im neuropsychologischen Gebiet lernst Du Methoden und Techniken eines anerkannten Verfahrens. Das Gebiet für Kinder und Jugendliche schließt junge Erwachsene „im Transitionsalter bis 21 Jahre“ ein.
Zusätzlich gibt es Bereiche mit Zusatzbezeichnungen, etwa Spezielle Schmerzpsychotherapie, Spezielle Psychotherapie bei Diabetes, Sozialmedizin oder Klinische Hypnose (MWBO, Abschnitt D).
Aufbau: ambulant, stationär, institutionell
Alle drei Gebiete dauern „mindestens 60 Monate (bei Vollzeit-Weiterbildung)“. Die Musterordnung schreibt vor, wie sich diese Zeit verteilt (MWBO, Abschnitt B):
| Abschnitt | Erwachsene | Kinder und Jugendliche | Neuropsychologische Psychotherapie |
|---|---|---|---|
| ambulant | mindestens 24 Monate | mindestens 24 Monate | mindestens 24 Monate |
| stationär oder teilstationär | mindestens 24 Monate | mindestens 24 Monate, davon mindestens 12 in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche | mindestens 12 Monate |
| multidisziplinäre Einrichtung | – | – | mindestens 12 Monate |
| institutioneller Bereich | bis zu 12 Monate | bis zu 12 Monate | bis zu 12 Monate |
| anderes Gebiet | bis zu 12 Monate | bis zu 12 Monate | bis zu 12 Monate |
Rechne die Mindestwerte nach: Im Gebiet für Erwachsene sind 24 plus 24 Monate fest vorgegeben, die übrigen 12 Monate kannst Du ambulant, stationär, institutionell oder in einem anderen Gebiet verbringen. Neben der praktischen Arbeit gehören Theorie, Supervision und Selbsterfahrung dazu. Die Musterordnung rechnet dabei in Einheiten: „Eine Einheit Theorie, Supervision und Selbsterfahrung entspricht 45 Minuten.“
Hauptberuflich und angemessen vergütet
Die Weiterbildung ist keine Schulung neben dem Job, sondern der Job selbst. Sie erfolgt „in Hauptberuflichkeit“ (§ 9 Abs. 2 MWBO) und „im Rahmen angemessen vergüteter Berufstätigkeit“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 MWBO). Beginnen kannst Du erst nach der Approbation oder einer Berufsausübungserlaubnis nach dem Psychotherapeutengesetz (§ 8 Abs. 1 MWBO).
Teilzeit ist möglich. Im stationären und institutionellen Bereich muss die Stelle mindestens die Hälfte der Vollzeit umfassen, ambulant je Tätigkeit mindestens ein Viertel (§ 9 Abs. 3 MWBO). Die Weiterbildung verlängert sich dann entsprechend. Wie sich das auf die Gesamtdauer auswirkt, rechnet der Artikel zur Dauer der Psychotherapeuten-Ausbildung an einem Beispiel vor.
Prüfung und Abschluss
Am Ende steht eine Prüfung vor der Landespsychotherapeutenkammer (§§ 17–21 MWBO). Wer sie besteht, erhält von der Kammer eine Urkunde über die Anerkennung (§ 6 Abs. 1 MWBO) und darf die Gebietsbezeichnung führen. Mit Approbation und abgeschlossener Weiterbildung in einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannten Verfahren erfüllst Du die Voraussetzungen für das Arztregister; ob Du einen Kassensitz bekommst, entscheidet sich danach in der Bedarfsplanung.
Finanzierung: Stand Oktober 2026
Hier liegt die größte Unsicherheit des neuen Systems. Die Weiterbildung soll vergütet sein, aber wer die Gehälter bezahlt, ist nur teilweise geregelt. Seit 01.01.2026 werden Weiterbildungsambulanzen unmittelbar von den Krankenkassen vergütet (BEEP); für Praxen, MVZ und Kliniken fehlt eine Regelung. Die BPtK nennt das einen „ersten wichtigen Baustein“, der „auf keinen Fall ausreichend“ sei.Q
Seit dem 30. Juli 2026 gilt für die Vergütung der Weiterbildungsambulanzen zusätzlich der Grundsatz der Beitragssatzstabilität: § 120 Abs. 2 S. 2 SGB V endet seither mit dem Satz „§ 71 Absatz 1 bis 3 gilt.“ Im Bundestag sind alle Anträge gescheitert, die eine umfassende Finanzierung verlangt hatten. Bundestag: Die Anträge Drs. 21/4954 (abgelehnt am 10.07.2026) sowie 21/1568 und 21/1571 (abgelehnt am 15.10.2026) zur Weiterbildung bzw. Versorgung sind abgelehnt; das GKV-BStabG (BGBl. 2026 I Nr. 228) regelt die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht.Q
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht dagegen der Satz, man stelle „die Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie sicher“. Ein Gesetzentwurf dazu war bis Mitte Oktober 2026 nicht auffindbar.
Für Deine Planung heißt das: Erkundige Dich bei jeder Stelle genau, wie sie die Weiterbildung finanziert, wie lange der Vertrag läuft und welche Abschnitte Du dort ableisten kannst.
Wie Du eine Weiterbildungsstätte findest
Die Landeskammern veröffentlichen Listen der anerkannten Weiterbildungsstätten, allerdings in unterschiedlichen Formaten. Einen bundesweiten Überblick bietet pt-weiterbildung.de, ein privat betriebenes, nach eigener Angabe inoffizielles Verzeichnis, das die Listen der Kammern zusammenführt und nach Bundesland, Verfahren und Gebiet filtert. Wir bauen bewusst kein eigenes Verzeichnis auf.
Und wer nach altem Recht approbiert ist?
Für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach altem Recht gilt diese Weiterbildung nicht als Voraussetzung für das Arztregister. Sie brauchen stattdessen den Fachkundenachweis, also eine vertiefte Ausbildung in einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannten Verfahren (§ 95c Abs. 2 SGB V). Wer seine Ausbildung noch nach altem Recht abschließt, findet die Fristen bei der Übergangsregelung bis 2032.
Wie die Weiterbildung in den ganzen Weg passt, zeigt der Leitartikel Psychotherapeut werden. Was vor der Weiterbildung kommt, erklärt der Artikel zur Approbation.
Häufige Fragen
Wann kann ich mit der Weiterbildung beginnen?
Erst nach der Approbation oder einer Berufsausübungserlaubnis nach dem Psychotherapeutengesetz (§ 8 Abs. 1 MWBO). Während des Studiums zählt noch nichts für die Weiterbildung.
Kann ich die Weiterbildung in Teilzeit machen?
Ja. Die Muster-Weiterbildungsordnung erlaubt Teilzeit, im stationären und institutionellen Bereich mit mindestens der Hälfte der Vollzeit, ambulant je Tätigkeit mit mindestens einem Viertel. Die Weiterbildung dauert dann entsprechend länger.
Muss ich für die Weiterbildung bezahlen?
Die Weiterbildung findet im Rahmen einer angemessen vergüteten, hauptberuflichen Tätigkeit statt. Wie sie finanziert wird, ist aber nur für Weiterbildungsambulanzen gesetzlich geregelt, für Praxen, MVZ und Kliniken fehlt eine Regelung.
Brauche ich die Weiterbildung, um als Psychotherapeut zu arbeiten?
Für die Berufsausübung reicht die Approbation. Für die Eintragung ins Arztregister und damit für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen brauchst Du zusätzlich die abgeschlossene Weiterbildung (§ 95c SGB V).
Welche Psychotherapieverfahren kann ich in der Weiterbildung lernen?
Die Muster-Weiterbildungsordnung nennt Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. In den Gebieten für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche qualifizierst Du Dich in mindestens einem davon.
Quellen
- BPtK: Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO), Stand 48. Deutscher Psychotherapeutentag, Mai 2026, § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 2–3, §§ 17–21, Abschnitte B–D (abgerufen 18.10.2026)
- § 95c SGB V (abgerufen 18.10.2026)
- § 120 SGB V, Abs. 2 S. 2 (abgerufen 19.10.2026)
- Bundestag: Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, Drs. 21/6482 (abgerufen 19.10.2026)
- Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“ (21. Legislaturperiode), S. 110 f., Zeilen 3557–3559 (abgerufen 19.10.2026)
- pt-weiterbildung.de: Verzeichnis der Weiterbildungsstätten (abgerufen 18.10.2026)
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