Von der Redaktion psychotherapeut-werden.de · Stand: 20.10.2026

Die Approbation als Psychotherapeut bekommst Du auf Antrag, wenn Du vier Voraussetzungen erfüllst: abgeschlossenes Studium mit bestandener psychotherapeutischer Prüfung, keine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse (§ 2 Abs. 1 PsychThG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem Du die Prüfung abgelegt hast.
Die Approbation ist der Moment, ab dem Du Dich Psychotherapeut nennen darfst. Sie ist aber weder das Ende der Qualifikation noch die Eintrittskarte in eine Kassenpraxis. Dieser Artikel erklärt, was Du für den Antrag brauchst, wer ihn bearbeitet und was danach kommt.
Was die Psychotherapie-Approbation bedeutet
Ohne Approbation keine Berufsbezeichnung. § 1 Abs. 1 PsychThG sagt: Wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, „bedarf der Approbation“. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ darf nur mit Approbation geführt werden; Ärzte dürfen den Zusatz „ärztlicher“ verwenden.Q
Die Approbation ist eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung des Berufs. Sie berechtigt Dich, als Psychotherapeut zu arbeiten, und zwar mit Patienten aller Altersgruppen, denn das Studium nach neuem Recht bereitet auf die Versorgung „aller Altersstufen“ vor (§ 7 Abs. 1 PsychThG). Eine Trennung in Erwachsene und Kinder gibt es erst in der Weiterbildung.
Wichtig ist die Formulierung im Gesetz: Die Approbation „ist auf Antrag zu erteilen“, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Liegen die Voraussetzungen vor, muss die Behörde die Approbation also erteilen.
Die vier Voraussetzungen nach § 2 PsychThG
Der Wortlaut ist knapp: Voraussetzungen der Approbation: abgeschlossenes Studium und bestandene psychotherapeutische Prüfung, keine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, erforderliche Deutschkenntnisse.Q
1. Studium und Prüfung. Gemeint ist das fünfjährige Studium aus polyvalentem Bachelor und Master Psychotherapie nach § 9 PsychThG und die psychotherapeutische Prüfung nach § 10 PsychThG. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und ist erst bestanden, wenn beide Teile bestanden sind (§ 28 PsychThApprO). Die psychotherapeutische Prüfung besteht aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung; der Parcours hat seit 01.11.2024 zwei Stationen und fünf Kompetenzbereiche.Q
2. Würdigkeit und Zuverlässigkeit. Du darfst Dich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, „aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt“.
3. Gesundheitliche Eignung. Du darfst „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet“ sein.
4. Deutschkenntnisse. Verlangt werden die „für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache“.
Welche Nachweise die Behörden für die Nummern 2 bis 4 im Einzelnen verlangen, steht in ihren Antragsformularen, etwa im Approbationsantrag der niedersächsischen Approbationsbehörde NiZzA oder im Formular des brandenburgischen Landesamts. Eine bundesweit einheitliche Liste gibt es nicht.
Die Prüfung als Nadelöhr vor dem Antrag
Den größten Teil der Arbeit erledigst Du schon vor dem Approbationsantrag, bei der Zulassung zur Prüfung. Zuständig ist das Prüfungsamt des Landes, in dem Du den Master studierst (§ 20 Abs. 1 PsychThApprO). Der Antrag muss für das Wintersemester jährlich bis 10.12.Q und für das Sommersemester jährlich bis 10.05.Q eingehen.
Mit dem Antrag weist Du auch Deinen Bachelor nach: Leistungsübersicht, Bachelorurkunde und die Feststellung, dass der Studiengang die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, oder ersatzweise einen Bescheid über einen gleichwertigen Studienabschluss (§ 22 Abs. 1 Nr. 3–5 PsychThApprO). Hier fällt jede Lücke im Bachelor auf, selbst wenn die Hochschule Dich zum Master zugelassen hat. Wer mit einem ausländischen oder nicht festgestellten Bachelor studiert, sollte den Artikel zum Gleichwertigkeitsbescheid kennen, bevor das letzte Mastersemester beginnt.
Welche Behörde ist für die Approbation zuständig?
Die Approbation erteilt das Land, in dem Du die psychotherapeutische Prüfung abgelegt hast (§ 22 Abs. 1 PsychThG). In manchen Ländern ist das dieselbe Stelle wie das Prüfungsamt, in anderen nicht. In Nordrhein-Westfalen etwa nimmt das Landesprüfungsamt bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Prüfung ab, die Approbation erteilen die Bezirksregierungen.
| Land | Approbationsbehörde |
|---|---|
| Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)Q |
| Brandenburg | LAVG, Dezernat G1Q |
| Bremen | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und VerbraucherschutzQ |
| Hamburg | Landesprüfungsamt für Heilberufe (Sozialbehörde)Q |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Landesprüfungsamt für HeilberufeQ |
| Niedersachsen | Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA), Abteilung 2Q |
| Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierung des Ausbildungsorts (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster)Q |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Referat 53Q |
| Sachsen | Landesdirektion SachsenQ |
| Thüringen | Thüringer LandesverwaltungsamtQ |
Für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben wir die zuständige Approbationsbehörde für das neue Recht nicht auf einer Behördenseite belegt gefunden. Frag dort beim Landesprüfungsamt nach, bei dem Du die Prüfung ablegst. Weitere Angaben je Land, etwa zum Gleichwertigkeitsbescheid, stehen in der Länderübersicht.
Ablauf nach bestandener Prüfung
Die Approbation kommt nicht automatisch mit dem Prüfungszeugnis. In Hamburg heißt es in den Hinweisen des Landesprüfungsamts ausdrücklich, die Approbation sei „gesondert zu beantragen“ und „gebührenpflichtig“; der Antrag läuft dort online. Der Ablauf sieht in allen Ländern im Kern so aus:
- Beide Prüfungsteile bestehen und das Zeugnis erhalten.
- Den Approbationsantrag bei der zuständigen Behörde stellen, mit den Nachweisen zu § 2 Abs. 1 PsychThG.
- Gebühr zahlen und den Bescheid abwarten.
- Die Approbationsurkunde erhalten. Muster für Zeugnisse und Urkunden stehen in den Anlagen der Approbationsordnung.
Wie lange die Bearbeitung dauert, veröffentlichen die Behörden nicht einheitlich. Plane deshalb keinen Stellenantritt, der die Approbation am Tag nach der Prüfung voraussetzt.
Was kostet die Approbation?
Die Gebühren legt jedes Land selbst fest. Belegt sind zwei Beträge: In Sachsen kostet die Approbation nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis 145 Euro. In Bremen sind es nach dem Gesundheitskostenverzeichnis in der Fassung von 2022 101 Euro. Hamburg nennt den Antrag gebührenpflichtig, aber keinen Betrag. Für die übrigen Länder haben wir keine veröffentlichte Angabe gefunden.
Approbation ist nicht gleich Kassensitz
Viele verwechseln die beiden Schritte. Mit der Approbation darfst Du als Psychotherapeut arbeiten, zum Beispiel angestellt oder in der Weiterbildung. Mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darfst Du damit noch nicht. Die Eintragung ins Arztregister (Voraussetzung der Kassenzulassung) setzt Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem vom G-BA anerkannten Verfahren voraus.Q Die Zulassung setzt diese Eintragung voraus (§ 95 Abs. 2 S. 1 SGB V), und sie hängt zusätzlich an der Bedarfsplanung, in der psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychotherapeuten eine eigene Arztgruppe bilden (§ 101 Abs. 4 S. 1 SGB V).
Wie scharf diese Trennung ist, zeigt ein Fall nach altem Recht. Eine Psychologin mit österreichischem Studium erhielt die Approbation erst im Klageverfahren. Die Eintragung ins Arztregister wurde ihr trotzdem verweigert, weil ihr der Fachkundenachweis fehlte. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies ihre Klage ab: „Es gibt keine Anspruchsgrundlage dafür, von der die Approbation erteilenden Stelle einen Fachkundenachweis ausgestellt zu bekommen.“
Nach neuem Recht übernimmt die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten diese Rolle. Sie beginnt erst nach der Approbation und dauert mindestens 60 Monate. Alles dazu steht im Artikel zur Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten.
Approbation mit einer Qualifikation aus dem Ausland
Wer seine Ausbildung zum Psychotherapeuten im Ausland vollständig abgeschlossen hat, beantragt die Approbation im Land, in dem er arbeiten will (§ 22 Abs. 2 PsychThG). Geprüft wird, ob die Qualifikation gleichwertig ist. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Drittstaaten nach § 11 (Ausgleich durch Kenntnisprüfung), EU/EWR und gleichgestellte Staaten nach § 12 (Anpassungslehrgang bis drei Jahre oder Eignungsprüfung, mit Wahlrecht).Q Eine automatische Anerkennung gibt es nicht. Psychotherapeut ist kein Beruf mit automatischer Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG; die Anerkennung läuft im allgemeinen System mit Einzelfallprüfung.Q
Ein Psychologie-Bachelor aus dem Ausland ist dagegen keine Berufsqualifikation in diesem Sinne. Für ihn gelten die Regeln zum Masterzugang und zur Gleichwertigkeit, die der Artikel Psychologie im Ausland studieren erklärt. Den gesamten Weg bis zur Approbation beschreibt der Leitartikel Psychotherapeut werden.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich die Approbation als Psychotherapeut?
Nach bestandener psychotherapeutischer Prüfung auf Antrag. Die Approbation ist zu erteilen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 PsychThG erfüllt sind: keine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse.
Bei welcher Behörde beantrage ich die Approbation?
Im Land, in dem Du die psychotherapeutische Prüfung abgelegt hast (§ 22 Abs. 1 PsychThG). In manchen Ländern ist das eine andere Stelle als das Prüfungsamt, in Nordrhein-Westfalen etwa die Bezirksregierung des Ausbildungsorts.
Was kostet die Approbation?
Das regelt jedes Land selbst. In Sachsen sind es nach dem Kostenverzeichnis 145 Euro, in Bremen nach dem Gesundheitskostenverzeichnis in der Fassung von 2022 101 Euro. Für die meisten anderen Länder haben wir keine veröffentlichte Angabe gefunden.
Darf ich mit der Approbation eine Kassenpraxis eröffnen?
Nein, nicht sofort. Für die Eintragung ins Arztregister brauchst Du neben der Approbation eine abgeschlossene Weiterbildung (§ 95c SGB V), und die Zulassung hängt außerdem von der Bedarfsplanung ab.
Quellen
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 10, § 22 Abs. 1–2 (abgerufen 18.10.2026)
- Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 28, §§ 59–60, Anlagen (abgerufen 18.10.2026)
- Landesdirektion Sachsen: Approbation Psychotherapeut (Stand 23.04.2025) (abgerufen 19.10.2026)
- REVOSax: Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ, lfd. Nr. 79, Tarifstelle 1.1) (abgerufen 19.10.2026)
- Bremen: Gesundheitskostenverzeichnis, 20. Änderungsverordnung vom 14.06.2022 (Brem.GBl. S. 299) (abgerufen 19.10.2026)
- Hamburg, Landesprüfungsamt für Heilberufe: Hinweise zur Zulassung zur staatlichen Prüfung (Psychotherapie) (abgerufen 19.10.2026)
- NiZzA Niedersachsen: Approbationsantrag Psychotherapie neues Recht (Formular) (abgerufen 19.10.2026)
- LAVG Brandenburg: Approbationen Psychotherapie (abgerufen 19.10.2026)
- § 95c SGB V (abgerufen 18.10.2026)
- § 95 SGB V, Abs. 2 S. 1 (abgerufen 18.10.2026)
- § 101 SGB V, Abs. 4 S. 1 (abgerufen 18.10.2026)
- VG Augsburg, Urteil vom 01.08.2023, Au 8 K 22.1913 (abgerufen 18.10.2026)
Zahlen mit „Q“ stammen aus unserer Datenbank, jede mit eigener Quelle und Stand. Fehler entdeckt? Schreib uns.