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Anerkennungs-Check für Auslands- und Fremd-Bachelor
Trage ein, was Dein Bachelor in den zehn Bereichen der Anlage 1 PsychThApprO und bei den drei Praktika abdeckt. Du bekommst eine Ampel je Bereich, belegte Warnungen und die Praxis Deines Ziel-Bundeslandes. Deine Eingaben bleiben in Deinem Browser.
Vorabschätzung ohne Gewähr. Verbindlich entscheiden die Master-Hochschule im Zulassungsverfahren und die Landesstelle (§ 9 Abs. 5 PsychThG). Allgemeine Information, keine Einzelfallprüfung durch uns (§ 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG: allgemeine Darstellung von Rechtsfragen ist keine Rechtsdienstleistung).
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Deine Vorabschätzung
Vorabschätzung ohne Gewähr. Verbindlich entscheiden die Master-Hochschule im Zulassungsverfahren und die Landesstelle (§ 9 Abs. 5 PsychThG). Allgemeine Information, keine Einzelfallprüfung durch uns (§ 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG: allgemeine Darstellung von Rechtsfragen ist keine Rechtsdienstleistung).
Gute Ausgangslage
Nach Deinen Angaben deckt Dein Bachelor alle Bereiche der Anlage 1 und die drei Praktika ab. Ob das reicht, prüfen Master-Hochschule und Landesstelle anhand Deiner Unterlagen.
Noch keine belastbare Einschätzung
Bei mindestens einem Praktikum fehlen Angaben, es ist noch nicht absolviert oder die Praxis der Hochschulen ist uneinheitlich. Die Ampel bestätigt eine vollständige Abdeckung erst, wenn Du jedes Praktikum ausdrücklich beantwortet hast und alle Vorgaben erfüllt sind.
Lücken, die nur vor dem Abschluss behebbar sind
Es fehlen Inhalte oder Praktika. Solange Du studierst, kannst Du sie im Rahmen Deines Bachelors belegen; nach dem Abschluss schließen mehrere Länder das Nachholen ausdrücklich aus.
Hohes Risiko
Dein Bachelor ist abgeschlossen und nach Deinen Angaben fehlen Inhalte oder Praktika. Ein Nachholen nach dem Abschluss ist in mehreren Ländern ausdrücklich ausgeschlossen.
Kein Zugang über diesen Abschluss
Das Studium muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule stattfinden. Abschlüsse von Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften berechtigen nach Aussage der hessischen Landesstelle nicht zur Prüfungszulassung.
| Bereich / Praktikum | Deine Module | Dein Wert (Ist) | Vorgabe (Soll) | Wissensbereiche | Ergebnis |
|---|
Achtung: Leistungen außerhalb des Bachelorstudiengangs zählen nach Aussage der Uni Gießen nicht; das Formular des Fakultätentags fragt nur Leistungen „im Rahmen des Bachelorstudiums“ ab.
Quelle: Universität Gießen: Bewerbung ohne berufsrechtliche Anerkennung (abgerufen 18.10.2026)Achtung: Die Uni Kassel verlangt, dass Orientierungspraktikum und BQT I im Rahmen des Bachelors und in Deutschland absolviert werden. In NRW ist laut Landesprüfungsamt kein eigener Antrag nötig, wenn ausländische Teilleistungen wie eine BQT I innerhalb eines anerkannten Bachelors angerechnet wurden. Die Praxis ist also uneinheitlich.
Quellen: Universität Kassel: FAQ zur Zulassung Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (abgerufen 18.10.2026); LPA NRW: Umgang mit Anträgen auf gleichwertigen Studienabschluss (abgerufen 18.10.2026)Achtung: Die BQT I muss in einer Einrichtung stattfinden, in der Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind (§ 15 Abs. 5 PsychThApprO).
Achtung: Die BQT I darf erst nach mindestens 60 erworbenen ECTS-Punkten beginnen (§ 15 Abs. 7 PsychThApprO).
Achtung: Ausländische Bachelorabschlüsse legt das Landesprüfungsamt NRW der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zur gutachterlichen Stellungnahme vor.
Quelle: LPA NRW: Umgang mit Anträgen auf gleichwertigen Studienabschluss (abgerufen 18.10.2026)Praxis in Baden-Württemberg
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Regierungspräsidium StuttgartQ
- Gebühr
- 75 €Q
- Antragsfrist
- frühestens nach der Zulassung zum Master, spätestens 3 Monate vor Anmeldeschluss der PrüfungQ
- Nachholen nach dem Abschluss
- Nur Leistungen vor der Bachelorabschlussprüfung zählen. Nachqualifizierungen nach dem Abschluss führen nicht zur Prüfungszulassung; im laufenden Bachelor sind sie in Absprache mit dem Landesprüfungsamt möglich.Q
- Hinweis
- Ein Bescheid ist nötig, wenn Du im Bachelor nachqualifiziert hast oder nur die zulassende Uni die Gleichwertigkeit festgestellt hat. Mit einem anerkannten Bachelor brauchst Du keinen.Q
- Hinweis
- Bei ausländischen Bachelorabschlüssen müssen die Praktika in geeigneten Einrichtungen nach §§ 14, 15 PsychThApprO absolviert worden sein.Q
Praxis in Bayern
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern (Antrag über das BayernPortal)Q
- Gebühr
- 60–80 €Q
- Antragsfrist
- spätestens 6 Monate vor Anmeldeschluss der Prüfung (Bearbeitung 1–3 Monate)Q
- Nachholen nach dem Abschluss
- Alle Bachelorinhalte müssen im Bachelorstudium selbst erbracht sein: „Eine Nachqualifizierung ist nicht möglich.“Q
- Hinweis
- Ob Dein Bachelor für den Masterzugang gleichwertig ist, entscheidet die bayerische Uni im Zulassungsverfahren. Für die Prüfungszulassung brauchst Du zusätzlich den Bescheid des Landesprüfungsamts.Q
- Hinweis
- VG Bayreuth (Eilbeschluss vom 12.02.2025, B 8 E 25.81): Wer parallel zum Master einen zweiten, anerkannten Bachelor abschließt, darf nicht allein wegen der zeitlichen Überschneidung von der Prüfung ausgeschlossen werden. Das Hauptsacheverfahren läuft noch.Q
Praxis in Berlin
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Referat IV A – Landesprüfungsamt für GesundheitsberufeQ
- Gebühr
- 110 € (auch bei Rücknahme oder Ablehnung)Q
- Antragsfrist
- ab dem 2. Mastersemester, spätestens 3 Monate vor Anmeldeschluss (10.05. bzw. 10.12.)Q
- Nachholen nach dem Abschluss
- Brückenkurse nach dem Bachelorabschluss führen nicht zur Prüfungszulassung. Die Inhalte müssen im Bachelorstudium erworben sein, nicht in Kursen außerhalb eines Studiengangs.Q
- Hinweis
- Das LAGeSo ist nur zuständig, wenn Du bereits in einem anerkannten Master an einer Berliner Hochschule eingeschrieben bist.Q
- Hinweis
- Studiengänge an Fachhochschulen bzw. HAW berechtigen nicht zur Prüfungszulassung; FH-Leistungen werden nicht angerechnet.Q
- Hinweis
- Ein Wechsel in einen anerkannten Bachelor ist während des Studiums grundsätzlich zulässig.Q
- Hinweis
- Antragsformular und Vergleichsübersicht (Anlage-1-Inhalte gegenüber Deinen Modulen mit ECTS) stellt das LAGeSo bereit.Q
Praxis in Brandenburg
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)Q
- Nachholen nach dem Abschluss
- Fehlende Inhalte kannst Du weder zwischen Bachelor und Master noch während des Masters nachholen. Wer schon abgeschlossen hat, braucht einen vollständigen anerkannten Bachelor.Q
- Hinweis
- Über Wechsel und Anrechnung im Bachelor entscheiden ausschließlich die Universitäten.Q
Praxis in Bremen
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (Referat 20, Landesprüfungsamt)Q
Praxis in Hamburg
Praxis in Hessen
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Abteilung IV 2Q
- Gebühr
- 100–500 €Q
- Antragsfrist
- nach der Einschreibung in einen anerkannten hessischen MasterQ
- Nachholen nach dem Abschluss
- Laut Uni Gießen zählen nur Module aus dem Bachelorstudium; eine „Nachschulung“ nach dem Abschluss oder im Master ist ausgeschlossen.Q
- Hinweis
- Abschlüsse von Fachhochschulen bzw. HAW berechtigen nicht zur Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung.Q
- Hinweis
- Das HLfGP stellt eine Vorlage bereit, in der Du je Anlage-1-Bereich Modultitel, ECTS und Inhalte zuordnest.Q
Praxis in Mecklenburg-Vorpommern
Die Praxis ist nicht veröffentlicht. Frag bei der zuständigen Stelle des Landes nach.
Praxis in Niedersachsen
Die Praxis ist nicht veröffentlicht. Frag bei der zuständigen Stelle des Landes nach.
Praxis in Nordrhein-Westfalen
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 24 – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und PharmazieQ
- Nachholen nach dem Abschluss
- Ein Master mit nicht anerkanntem oder ausländischem Bachelor ist nicht ausgeschlossen. Ohne Nachqualifizierung durch die aufnehmende Uni hält das Landesprüfungsamt die Gleichwertigkeit aber für kaum erreichbar, vor allem bei den Praktika.Q
- Hinweis
- Auslandsabschlüsse legt das Landesprüfungsamt der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zur gutachterlichen Stellungnahme vor.Q
- Hinweis
- Wurden nur ausländische Teilleistungen (z. B. Erasmus, BQT I im Ausland) in einen anerkannten Bachelor angerechnet, ist kein Antrag nötig.Q
- Hinweis
- Das Landesprüfungsamt prüft auf Vorschlag der aufnehmenden Uni; die fachliche Prüfung bei der Masterbewerbung liegt bei der Hochschule.Q
- Hinweis
- Das Gesundheitsministerium (MAGS) veröffentlicht eine Liste der in NRW anerkannten Studiengänge mit Datum der Anerkennung.Q
Praxis in Rheinland-Pfalz
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Landesprüfungsamt für Psychotherapie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), MainzQ
- Nachholen nach dem Abschluss
- Fehlende Inhalte zählen nur, wenn sie im Rahmen des Bachelorstudiums erbracht wurden, auch als Zusatzleistung („nicht nach Abschluss!“).Q
- Hinweis
- Den Antrag kannst Du nur mit Einschreibung in einen Master an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz stellen.Q
- Hinweis
- Gleichwertig ist ein Bachelor nur, wenn er an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben wurde.Q
- Hinweis
- Die Anlage 7 (Zuordnung der Anlage-1-Bereiche mit ECTS und Modulen) füllt Deine Herkunftsuniversität aus und unterschreibt sie.Q
Praxis in Saarland
Die Praxis ist nicht veröffentlicht. Frag bei der zuständigen Stelle des Landes nach.
Praxis in Sachsen
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Landesdirektion Sachsen – Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, DresdenQ
- Antragsfrist
- erst nach Erhalt des MasterstudienplatzesQ
- Hinweis
- Die Gleichwertigkeit prüft zuerst die Uni in einer Äquivalenzprüfung. Nach Erhalt des Studienplatzes bestätigt das Landesprüfungsamt sie auf formlosen Antrag mit den von der Uni bestätigten Unterlagen.Q
Praxis in Sachsen-Anhalt
Die Praxis ist nicht veröffentlicht. Frag bei der zuständigen Stelle des Landes nach.
Praxis in Schleswig-Holstein
Die Praxis ist nicht veröffentlicht. Frag bei der zuständigen Stelle des Landes nach.
Praxis in Thüringen
- Zuständige Stelle (§ 9 Abs. 5)
- Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 321 – Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, WeimarQ
- Gebühr
- gebührenpflichtig, auch bei Ablehnung oder RücknahmeQ
- Antragsfrist
- erst nach Einschreibung im MasterQ
- Nachholen nach dem Abschluss
- Alle Anforderungen müssen während des Bachelors erfüllt sein („nicht nach dem Abschluss!“). Nachqualifizierungskurse im Bachelor brauchen eine Genehmigung der Gesundheitsbehörde.Q
- Hinweis
- Den Antrag brauchst Du auch mit einem anerkannten Bachelor, wenn darin frühere nicht konforme oder ausländische Leistungen angerechnet wurden.Q
- Hinweis
- Fachhochschulische Studienleistungen und Abschlüsse sind nicht anerkennungsfähig.Q
- Hinweis
- Auch ausländische Abschlüsse sind antragsberechtigt; fremdsprachige Unterlagen brauchen eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer.Q
Der Ausdruck ist eine Vorbereitung für das Gespräch mit der Hochschule, kein Ersatz für deren Formulare. Regelwerk Version 1.0.0, Stand 19.10.2026.