Von der Redaktion psychotherapeut-werden.de · Stand: 19.10.2026

Die Approbationsprüfung Psychotherapie heißt im Gesetz „psychotherapeutische Prüfung“ und hat zwei Teile: eine mündlich-praktische Fallprüfung von 40 bis 45 Minuten und eine Parcoursprüfung mit zwei Stationen. Du musst beide bestehen. Jeder Teil darf zweimal wiederholt werden, danach ist der Weg zur Approbation endgültig zu.
Die Prüfung ist staatlich. Sie steht unter der Aufsicht des Landesprüfungsamts, und die Landesstelle für Gesundheit hat den Vorsitz, kann ihn aber der Hochschule übertragen (§ 10 Abs. 2 PsychThG). Abgelegt wird sie in dem Land, in dem Du den Master studierst (§ 20 Abs. 1 PsychThApprO).
Wie ist die Approbationsprüfung Psychotherapie aufgebaut?
Die psychotherapeutische Prüfung besteht aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung; der Parcours hat seit 01.11.2024 zwei Stationen und fünf Kompetenzbereiche.Q Bestanden ist die Prüfung erst, wenn beide Teile bestanden sind (§ 28 PsychThApprO). Jeder Teil wird nach eigenen Regeln bewertet.
| Fallprüfung | Parcoursprüfung | |
|---|---|---|
| Form | Einzelprüfung, mündlich-praktisch | zwei Stationen mit Schauspielpersonen |
| Dauer | mindestens 40, höchstens 45 Minuten | 30 Minuten je Station, 5 Minuten Wechsel |
| Prüfer | zwei, aus verschiedenen Psychotherapieverfahren | zwei je Station |
| Grundlage | eine eigene Patientenanamnese aus dem Master | Prüfungsaufgaben mit Patientensituation |
| Bewertung | Noten 1 bis 6 | Punkte je Kompetenzbereich |
| Normen | §§ 35–45 PsychThApprO | §§ 46–57 PsychThApprO |
Inhaltlich erstreckt sich die Prüfung auf alle wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden. Die Alters- und Patientengruppen sind „angemessen einzubeziehen“ (§ 27 PsychThApprO). Im Parcours heißt das konkret: Mindestens 20 Prozent der Prüfungsaufgaben eines Termins beziehen sich auf Kinder und Jugendliche (§ 49 Abs. 1).
Zulassung: Fristen und Unterlagen
Frühestens im letzten Semester des Masters darfst Du antreten (§ 10 Abs. 3 PsychThG). Der Antrag geht an das Landesprüfungsamt und muss dort für das Wintersemester jährlich bis 10.12.Q und für das Sommersemester jährlich bis 10.05.Q eingegangen sein. Stellen kannst Du ihn frühestens sechs Monate vor dem Prüfungstermin und nicht vor dem letzten Studienhalbjahr der Regelstudienzeit (§ 21 Abs. 3 PsychThApprO). Alle Termine im Jahreslauf stehen unter Fristen.
Dem Antrag legst Du im Original oder in beglaubigter Kopie bei (§ 22 Abs. 1 PsychThApprO):
- einen Identitätsnachweis und den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
- die Leistungsübersicht aus dem Bachelor und die Bachelorurkunde, falls vorhanden mit der Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind,
- ohne solche Bachelorurkunde den Bescheid über einen gleichwertigen Studienabschluss,
- die Leistungsübersicht aus dem Master und die Masterurkunde.
Leistungsübersicht und Urkunde aus dem Master dürfen nachgereicht werden, spätestens drei Monate nach dem Abschluss der gesamten Prüfung. Fehlen sie dann noch, gilt die Prüfung als nicht unternommen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3). Ein verspäteter oder unvollständiger Antrag führt zur Versagung der Zulassung (§ 23 Abs. 2). Ausnahmen gibt es nur bei einem wichtigen Grund, den Du unverzüglich glaubhaft machst, und wenn Du das Versäumte spätestens vier Wochen vor dem Termin nachholst (§ 23 Abs. 4).
Zwei Punkte, an denen es oft hakt. Wer mit einem ausländischen oder nicht festgestellten Bachelor im Master sitzt, braucht den Gleichwertigkeitsbescheid der Landesbehörde rechtzeitig vor dem Antrag. Der Vorlauf ist je Land unterschiedlich, siehe Gleichwertigkeitsbescheid nach § 9 Abs. 5. Und einen Nachteilsausgleich bei Behinderung oder Beeinträchtigung musst Du spätestens mit dem Zulassungsantrag beantragen, später geht es nicht (§ 24 Abs. 2).
Teil 1: die mündlich-praktische Fallprüfung
Die Fallprüfung findet im Wintersemester frühestens im März, im Sommersemester frühestens im September statt (§ 35 Abs. 1). Die Ladung muss Dich spätestens sieben Kalendertage vor dem Termin erreichen (§ 36 Abs. 2).
Gegenstand ist eine Patientenanamnese aus Deinem eigenen Studium. Die Hochschule reicht vier schriftliche Protokolle von Anamnesen ein, die Du in der berufsqualifizierenden Tätigkeit III durchgeführt hast, auf Wunsch ergänzt durch Videoaufzeichnungen (§ 38 Abs. 2). Welcher Fall drankommt, bestimmt die Vorsitzende oder der Vorsitzende zusammen mit dem Prüfungsamt. Gefragt wird in drei Richtungen (§ 38 Abs. 4):
- fallspezifisch zur Anamnese und Deinem Sitzungsprotokoll,
- fallübergreifend zu den therapeutischen Kompetenzen,
- allgemein aus den Wissensbereichen der Anlagen 1 und 2, also aus Bachelor und Master.
Die beiden Prüfer müssen in unterschiedlichen Psychotherapieverfahren qualifiziert sein (§ 37 Abs. 2). Rechne also damit, dass Dein Fall aus zwei Blickwinkeln befragt wird.
Wie die Fallprüfung bewertet wird
Beide Prüfer benoten zwei Dinge getrennt: Deine Leistung in der Prüfung und das eingereichte Sitzungsprotokoll, jeweils mit Noten von 1 bis 6 (§ 41). Aus den beiden Bewertungen wird je ein Mittelwert gebildet und auf eine ganze Zahl gerundet, ab der Folgeziffer 5 wird aufgerundet. Die Gesamtnote setzt sich zu 90 Prozent aus der Prüfungsleistung und zu 10 Prozent aus dem Protokoll zusammen (§ 41 Abs. 6). Bestanden ist die Fallprüfung, wenn der Wert „mindestens 4,0 beträgt“, also mindestens ausreichend ist (§ 42 Abs. 1).
Zwei Rechenbeispiele zeigen, wie das wirkt:
- Ein Prüfer gibt für die Leistung eine 3, der andere eine 4. Der Mittelwert 3,5 wird auf 4 aufgerundet. Das Protokoll bekommt von beiden eine 2. Gesamt: 0,9 × 4 + 0,1 × 2 = 3,8. Bestanden, gerundet „ausreichend“.
- Die Leistung liegt bei 4, das Protokoll bei 5. Gesamt: 0,9 × 4 + 0,1 × 5 = 4,1. Nicht bestanden.
Das zweite Beispiel ist der Grund, das Sitzungsprotokoll in der BQT III ernst zu nehmen. Es zählt nur zehn Prozent, kann eine knappe Prüfung aber kippen.
Teil 2: der Parcours mit zwei Stationen
Seit dem 1. November 2024 besteht der Parcours aus zwei Stationen (§ 48 Abs. 1). Die Zweite Änderungsverordnung vom 16. Oktober 2024 hat dabei die Prüfungszeit je Station von 20 auf 30 Minuten verlängert und das Bestehen von der Station auf den Kompetenzbereich umgestellt. Geprüft werden fünf Kompetenzbereiche:
- Patientensicherheit
- Diagnostik
- Patienteninformation und Patientenaufklärung
- leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen
- therapeutische Beziehungsgestaltung
Jede Station kombiniert zwei der Bereiche 1 bis 4, die Beziehungsgestaltung kommt an beiden Stationen dran. An allen Stationen spielen Schauspielpersonen die Patienten (§ 51 Abs. 2). Vor dem Start bekommst Du eine angemessene Vorbereitungszeit auf die Aufgaben beider Stationen (§ 51 Abs. 5). Die Termine liegen wie bei der Fallprüfung frühestens im März oder September (§ 46 Abs. 1).
Bewertet wird mit Punkten nach einem strukturierten Bewertungsbogen, getrennt durch zwei Prüfer je Station. Für jeden Kompetenzbereich gibt es eine Bestehensgrenze in Prozent der erreichbaren Punkte (§ 49 Abs. 2). Bestanden ist der Parcours nur, wenn Du in jedem der fünf Bereiche diese Grenze erreichst (§ 53 Abs. 2). Eine Stärke in der Diagnostik gleicht also eine Lücke bei der Patientensicherheit nicht aus.
Die Note hängt davon ab, wie viele der Punkte oberhalb der Bestehensgrenze Du holst (§ 54 Abs. 1): ab 75 Prozent davon „sehr gut“, ab 50 Prozent „gut“, ab 25 Prozent „befriedigend“, darunter „ausreichend“. Mit dem Ergebnis erfährst Du Deine Punkte je Kompetenzbereich, auch in Prozent (§ 56).
Wiederholung: drei Versuche je Teil
Fallprüfung und Parcours dürfen jeweils zweimal wiederholt werden (§ 45 Abs. 1, § 57 Abs. 1). Bestandene Teile bleiben bestanden und dürfen nicht wiederholt werden. Zur Wiederholung lädt Dich das Prüfungsamt von Amts wegen, und zwar zu den regulären Terminen. Abgelegt wird sie im selben Land wie der gescheiterte Versuch, Ausnahmen gibt es nur auf Antrag (§ 20 Abs. 2 und 3).
In der Fallprüfung kommt beim ersten Wiederholungsversuch eine der drei anderen eingereichten Anamnesen dran, beim zweiten eine der beiden übrigen (§ 45 Abs. 3). Den Parcours wiederholst Du immer vollständig, auch wenn nur ein Kompetenzbereich gefehlt hat (§ 57 Abs. 2).
Vorsicht beim Rücktritt: Wer nach der Zulassung zurücktritt oder fernbleibt, muss die Gründe unverzüglich mitteilen. Erkennt das Prüfungsamt keinen wichtigen Grund an, gilt der Teil als nicht bestanden (§§ 30, 31). Bei Krankheit kann es ein ärztliches Attest verlangen.
Endgültig nicht bestanden: was das heißt
Wer einen Teil auch im dritten Versuch nicht besteht, hat die psychotherapeutische Prüfung endgültig nicht bestanden. Das Prüfungsamt teilt das Dir und den zuständigen Stellen aller anderen Länder mit (§ 34 Abs. 1). Die Mitteilung enthält den Hinweis, dass eine Zulassung zur Prüfung auch nach einem erneuten Studium nicht mehr möglich ist (§ 34 Abs. 2). Ein Wechsel in ein anderes Bundesland oder ein neuer Master öffnet die Prüfung also nicht wieder.
Unsere Einschätzung: Die Regel ist streng, aber der Ablauf gibt Dir Spielraum, wenn Du ihn nutzt. Wer krank ist, sollte nicht antreten, sondern vor Beginn zurücktreten und die Gründe sofort mitteilen. Ein angetretener, schlechter Versuch zählt. Und nimm Wiederholungen nicht als Routine: Der dritte Versuch ist der letzte.
Nach der Prüfung
Mit bestandener Prüfung beantragst Du die Approbation bei der Behörde des Landes, in dem Du geprüft wurdest. Wie das geht und welche Unterlagen nötig sind, steht unter Approbation als Psychotherapeut. Danach beginnt die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten. Wie viel Zeit der ganze Weg kostet, rechnet der Ratgeber Psychotherapeut Ausbildung: Dauer durch.
Übrigens nutzen auch Psychotherapeuten mit ausländischer Ausbildung diese Prüfungsformate: Die Kenntnisprüfung ist ein Parcours, die Eignungsprüfung eine Fallprüfung. Mehr dazu unter Approbation mit ausländischer Qualifikation.
Häufige Fragen
Wann findet die psychotherapeutische Prüfung statt?
Nicht vor dem letzten Semester des Masters. Beide Prüfungsteile finden im Wintersemester frühestens im März und im Sommersemester frühestens im September statt. Den genauen Termin legt das Landesprüfungsamt mit der Hochschule fest.
Wie lange dauert die Fallprüfung?
Mindestens 40 Minuten, sie soll höchstens 45 Minuten dauern. Sie ist eine Einzelprüfung vor zwei Prüfern.
Was passiert im Parcours?
Du durchläufst zwei Stationen mit Schauspielpatienten, je 30 Minuten. Geprüft werden fünf Kompetenzbereiche, die therapeutische Beziehungsgestaltung an beiden Stationen. Bestanden hast Du nur, wenn Du in jedem Kompetenzbereich die Bestehensgrenze erreichst.
Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?
Jeder Teil darf zweimal wiederholt werden, insgesamt hast Du also je Teil drei Versuche. Einen bestandenen Teil wiederholst Du nicht.
Was bedeutet endgültiges Nichtbestehen?
Das Prüfungsamt teilt es Dir und den Stellen aller anderen Länder mit. Zur psychotherapeutischen Prüfung wirst Du dann auch nach einem erneuten Studium nicht mehr zugelassen.
Quellen
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 10 Abs. 2–4 (abgerufen 18.10.2026)
- Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), §§ 20–57 (abgerufen 19.10.2026)
- Zweite Verordnung zur Änderung der PsychThApprO vom 16.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 309), Art. 1, Art. 1 Nr. 3–8 (§§ 48–53), Art. 2 (Inkrafttreten 01.11.2024) (abgerufen 20.10.2026)
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