Von der Redaktion psychotherapeut-werden.de · Stand: 20.10.2026

Der Gleichwertigkeitsbescheid nach § 9 Abs. 5 PsychThG bestätigt, dass ein nicht festgestellter Bachelor inhaltlich einem approbationskonformen entspricht. Du brauchst ihn etwa mit einem Auslandsbachelor, um später zur psychotherapeutischen Prüfung zugelassen zu werden. Beantragt wird er nach der Einschreibung im Master bei der Landesstelle; die Gebühr liegt zum Beispiel in Bayern bei 60–80 €Q, in Hessen bei 100–500 €Q.
Das Gesetz selbst ist kurz. „Auf Antrag ist Studierenden, die über einen gleichwertigen Studienabschluss verfügen“, von der zuständigen Landesstelle „ein gesonderter Bescheid darüber zu erteilen, dass ihre Lernergebnisse inhaltlich die Anforderungen dieses Gesetzes“ und der Approbationsordnung erfüllen (§ 9 Abs. 5 PsychThG). Wie das Verfahren abläuft, wer zuständig ist und was es kostet, regeln die Länder. Und sie regeln es unterschiedlich.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information über die Rechtslage und die veröffentlichte Verwaltungspraxis. Ob Dein Bachelor gleichwertig ist, entscheiden im Einzelfall Uni und Behörde.
Wer braucht den Bescheid und wer nicht?
Keinen Bescheid brauchst Du mit einem Bachelor, dessen Studiengang die Landesstelle als berufsrechtlich anerkannt festgestellt hat (§ 9 Abs. 4 PsychThG). Das steht meist als Vermerk im Zeugnis oder lässt sich über eine Bescheinigung Deiner Hochschule nachweisen. Was einen solchen Bachelor ausmacht, erklärt der Artikel zum polyvalenten Bachelor.
Einen Bescheid brauchst Du typischerweise in diesen Fällen:
- Du hast Deinen Bachelor im Ausland gemacht.
- Du hast einen deutschen Psychologie-Bachelor, der nicht als approbationskonform festgestellt ist, etwa einen älteren Bachelor oder ein Profil ohne die nötigen Module.
- Dir wurden Leistungen aus einem anderen Studium auf einen anerkannten Bachelor angerechnet. Thüringen verlangt den Antrag ausdrücklich auch in „alle[n] Fälle[n] der Anrechnung“.
- In Baden-Württemberg außerdem, wenn Du im laufenden Bachelor nachqualifiziert wurdest oder nur Deine Master-Uni die Gleichwertigkeit festgestellt hat.
Eine Grenze gilt überall: Das Studium muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule stattgefunden haben (§ 9 Abs. 1 PsychThG). Hessen stellt klar, dass Abschlüsse von Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften nicht zur Prüfungszulassung berechtigen. Q Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen schließen Fachhochschulabschlüsse ebenfalls aus.
Zwei Prüfungen: erst die Uni, dann die Behörde
In der Praxis wird Dein Bachelor zweimal geprüft. Zuerst entscheidet die Master-Uni im Zulassungsverfahren. Das BayernPortal formuliert es so: Die Gleichwertigkeit „entscheidet die den Masterstudiengang anbietende bayerische Universität oder gleichgestellte Hochschule in eigener Zuständigkeit im Zulassungsverfahren“. Für die Bewerbung brauchst Du dafür meist die Vorlage des Fakultätentags oder ein Formular der Uni, mehr dazu im Ratgeber zur Master-Bewerbung.
Nach der Einschreibung beantragst Du dann den Bescheid bei der Landesstelle. Er gehört zu den Unterlagen für die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung: Wer keine Bachelorurkunde mit Feststellung hat, legt „den Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss“ vor (§ 22 Abs. 1 Nr. 5 PsychThApprO). Anmeldeschluss für die Prüfung ist im Wintersemester jährlich bis 10.12.Q, im Sommersemester jährlich bis 10.05.Q. Plane den Bescheid rechtzeitig davor ein.
Das Risiko liegt zwischen beiden Schritten. Die Uni kann Dich zulassen, die Behörde den Bescheid später trotzdem verweigern. Das Landesprüfungsamt NRW schreibt, bei „wesentlichen Unterschieden“ könne „kein Äquivalenzbescheid ergehen und der Prüfling nicht zur psychotherapeutischen Prüfung zugelassen werden“. Dann hättest Du einen Master studiert, der nicht zur Approbation führt. Wenn Du unsicher bist, frag vor der Einschreibung bei der Landesstelle des Master-Standorts nach, wie sie Fälle wie Deinen bewertet.
Zuständige Stelle, Gebühr und Frist je Bundesland
Zuständig ist nach der belegten Praxis die Stelle des Landes, in dem die Master-Uni liegt. Berlin etwa ist nur zuständig, wenn Du in einem Berliner Master eingeschrieben bist. Eine bundesrechtliche Regel dazu gibt es nicht. Wo ein Land keine Angabe veröffentlicht, lassen wir die Zelle leer.
| Land | Zuständige Stelle | Gebühr | Wann beantragen |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Regierungspräsidium StuttgartQ | 75 €Q | frühestens nach der Zulassung zum Master, spätestens 3 Monate vor Anmeldeschluss der PrüfungQ |
| Bayern | Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern (Antrag über das BayernPortal)Q | 60–80 €Q | spätestens 6 Monate vor Anmeldeschluss der Prüfung (Bearbeitung 1–3 Monate)Q |
| Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Referat IV A – Landesprüfungsamt für GesundheitsberufeQ | 110 € (auch bei Rücknahme oder Ablehnung)Q | ab dem 2. Mastersemester, spätestens 3 Monate vor Anmeldeschluss (10.05. bzw. 10.12.)Q |
| Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)Q (abgeleitet) | ||
| Bremen | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (Referat 20, Landesprüfungsamt)Q (abgeleitet) | ||
| Hamburg | Landesprüfungsamt für Heilberufe der Sozialbehörde (Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration), Bereich PsychotherapieQ (abgeleitet) | ||
| Hessen | Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Abteilung IV 2Q | 100–500 €Q | nach der Einschreibung in einen anerkannten hessischen MasterQ |
| Mecklenburg-Vorpommern | |||
| Niedersachsen | |||
| Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 24 – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und PharmazieQ | ||
| Rheinland-Pfalz | Landesprüfungsamt für Psychotherapie beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), MainzQ | ||
| Saarland | |||
| Sachsen | Landesdirektion Sachsen – Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, DresdenQ | erst nach Erhalt des MasterstudienplatzesQ | |
| Sachsen-Anhalt | |||
| Schleswig-Holstein | |||
| Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 321 – Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, WeimarQ | gebührenpflichtig, auch bei Ablehnung oder RücknahmeQ | erst nach Einschreibung im MasterQ |
„Abgeleitet“ heißt: Die Behörde ist allgemein für das Psychotherapeutengesetz zuständig, eine eigene Seite oder ein Formular zu § 9 Abs. 5 haben wir nicht gefunden. Für Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist die zuständige Stelle nicht veröffentlicht. Wer dort im Master studiert, fragt am besten zuerst bei der Uni nach, die das Verfahren kennt. Die Länderübersicht pflegen wir auf der Seite Anerkennung nach Bundesländern.
Zwei Besonderheiten: In Sachsen prüft zuerst die Uni die Äquivalenz, danach lässt Du Dir das vom Landesprüfungsamt mit einem formlosen Antrag bestätigen. In Rheinland-Pfalz füllt Deine Herkunftsuniversität eine Anlage aus, in der jeder Bereich aus Anlage 1 der Approbationsordnung den Modulen zugeordnet wird.
Kann ich fehlende Inhalte nach dem Bachelor nachholen?
In den meisten Ländern mit veröffentlichter Praxis: nein. Das Nachholen fehlender Bachelorinhalte nach dem Abschluss ist in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen ausdrücklich ausgeschlossen; der Gleichwertigkeitsbescheid kostet in Berlin 110 Euro, auch bei Ablehnung.Q
Die Begründungen der Behörden ähneln sich. Bayern: Alle Bachelorinhalte müssen im Bachelorstudium selbst erbracht sein: „Eine Nachqualifizierung ist nicht möglich.“Q Baden-Württemberg: Nur Leistungen vor der Bachelorabschlussprüfung zählen. Nachqualifizierungen nach dem Abschluss führen nicht zur Prüfungszulassung; im laufenden Bachelor sind sie in Absprache mit dem Landesprüfungsamt möglich.Q Brandenburg geht am weitesten: Fehlende Inhalte kannst Du weder zwischen Bachelor und Master noch während des Masters nachholen. Wer schon abgeschlossen hat, braucht einen vollständigen anerkannten Bachelor.Q Thüringen: Alle Anforderungen müssen während des Bachelors erfüllt sein („nicht nach dem Abschluss!“). Nachqualifizierungskurse im Bachelor brauchen eine Genehmigung der Gesundheitsbehörde.Q
Etwas offener klingt nur Nordrhein-Westfalen: Ein Master mit nicht anerkanntem oder ausländischem Bachelor ist nicht ausgeschlossen. Ohne Nachqualifizierung durch die aufnehmende Uni hält das Landesprüfungsamt die Gleichwertigkeit aber für kaum erreichbar, vor allem bei den Praktika.Q Wie eine solche Nachqualifizierung durch die Uni aussehen soll, ist nicht veröffentlicht. Für alle übrigen Länder liegt keine Aussage einer Behörde vor.
Die Konsequenz ist hart, aber wichtig für Deine Planung: Wenn Dir Module oder Praktika fehlen, ergänze sie vor der Bachelorabschlussprüfung, etwa als Zusatzleistung im laufenden Studium oder durch einen Wechsel in einen anerkannten Bachelor. Nach dem Abschluss bleibt als belegter Weg nur ein zweiter, vollständiger Bachelor, der anerkannt ist. Dass das auch parallel zum Master funktionieren kann, zeigt eine Eilentscheidung aus Bayern: VG Bayreuth, Beschluss vom 12.02.2025 (B 8 E 25.81): vorläufige Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung im Eilverfahren nach parallel zum Master abgeschlossenem, berufsrechtlich anerkanntem Zweitbachelor; die Hauptsache ist offen.Q
Was gilt für einen Bachelor aus dem Ausland?
Ein Auslandsbachelor ist nicht automatisch gleichwertig. Geprüft wird inhaltlich gegen Anlage 1 der Approbationsordnung und gegen die Praktika. Nach allen gelesenen Behördenquellen sind fehlende oder nicht passende Praktika das Hauptproblem.
Einzelne Länder werden konkret. In Nordrhein-Westfalen legt das Landesprüfungsamt ausländische Bachelorabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zur gutachterlichen Stellungnahme vor. Q Baden-Württemberg verlangt bei ausländischen Abschlüssen, dass die Praktika in Einrichtungen absolviert wurden, die nach §§ 14, 15 PsychThApprO geeignet sind. Q Die Uni Kassel schreibt zu Auslandsabschlüssen: „Da die Studiengänge im Ausland in der Regel nicht alle Anforderungen der neuen PsychThApprO umsetzen, ist dies eher schwierig.“ Fremdsprachige Unterlagen musst Du in Rheinland-Pfalz und Thüringen mit beglaubigter Übersetzung einreichen.
Wie Du Deinen Auslandsbachelor vorab gegen Anlage 1 abgleichst, zeigt der Anerkennungs-Check. Den rechtlichen Rahmen für Studium im Ausland erklärt der Ratgeber Psychologie im Ausland studieren.
Welche Unterlagen verlangen die Behörden?
Die Listen unterscheiden sich, die Grundausstattung ist überall ähnlich:
- Immatrikulationsbescheinigung für den Master im eigenen Land
- Bachelorurkunde und Zeugnis, je nach Land im Original oder beglaubigt
- Leistungsübersicht (Transcript) und Nachweise über die Praktika
- Studien- und Prüfungsordnung mit Modulhandbuch Deines Bachelors
- eine Zuordnung Deiner Module zu den Bereichen aus Anlage 1, als Formular der Behörde oder von der Herkunftsuni ausgefüllt
Berlin stellt dafür eine „Vergleichsübersicht der Lernergebnisse und Inhalte“ bereit, Thüringen eine Anlage zum Gleichwertigkeitsnachweis. Bei der Gebühr gilt: In Berlin und Thüringen wird sie auch fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Mit dem Bescheid in der Hand ist der Weg zur Prüfung frei, den Rest beschreibt der Ratgeber Approbation als Psychotherapeut. Und falls die Master-Bewerbung schon an der Gleichwertigkeit scheitert: Welche Wege dann bleiben, steht unter Kein Masterplatz bekommen.
Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Gleichwertigkeitsbescheid nach § 9 Abs. 5 PsychThG?
Wenn Dein Bachelor nicht als berufsrechtlich anerkannt festgestellt ist, etwa bei einem Auslandsbachelor oder einem nicht konformen deutschen Bachelor, und Du trotzdem im Master Psychotherapie studierst. Ohne den Bescheid wirst Du nicht zur psychotherapeutischen Prüfung zugelassen.
Wo stelle ich den Antrag?
In allen Ländern, für die es belegte Angaben gibt, bei der zuständigen Landesstelle des Bundeslandes, in dem Du im Master eingeschrieben bist, und erst nach der Immatrikulation.
Kann ich fehlende Bachelorinhalte nach dem Abschluss nachholen?
In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen schließen die Behörden das ausdrücklich aus. Belegt ist als Ausweg nur ein zweiter, vollständiger und anerkannter Bachelor.
Reicht es, wenn die Uni mich in den Master zulässt?
Nein. Die Uni prüft die Gleichwertigkeit im Zulassungsverfahren, die Landesbehörde prüft für die Prüfungszulassung noch einmal selbst. Sie kann den Bescheid trotz Zulassung verweigern.
Zählt ein Bachelor von einer Fachhochschule?
Nein. Hessen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen stellen ausdrücklich klar, dass Abschlüsse von Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften nicht zur Prüfungszulassung berechtigen.
Quellen
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 9, § 9 Abs. 1, 4, 5 (abgerufen 18.10.2026)
- Approbationsordnung für Psychotherapeuten (PsychThApprO), § 22, § 22 Abs. 1 Nr. 3–5 (abgerufen 18.10.2026)
- BayernPortal: Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses (StMGP) (abgerufen 18.10.2026)
- RP Stuttgart: Feststellung der Gleichwertigkeit des Bachelorstudienabschlusses (abgerufen 18.10.2026)
- LPA NRW: Umgang mit Anträgen auf gleichwertigen Studienabschluss gem. § 9 Abs. 5 PsychThG (05.02.2026) (abgerufen 18.10.2026)
- LAGeSo Berlin: Feststellung der Gleichwertigkeit des Studienabschlusses nach PsychThG (abgerufen 19.10.2026)
- LAGeSo Berlin: Psychotherapeutin/Psychotherapeut (neues Recht), FAQ (abgerufen 19.10.2026)
- LSJV Rheinland-Pfalz: Bescheinigung über den gleichwertigen Studienabschluss gemäß § 9 Abs. 5 PsychThG (Anlage 7) (abgerufen 19.10.2026)
- TLVwA Thüringen: Antrag nach § 9 Abs. 5 PsychThG (TLVwA 321-140-01/26) (abgerufen 19.10.2026)
- TLVwA Thüringen: Anlage Gleichwertigkeitsnachweis (TLVwA 321-141-01/26) (abgerufen 19.10.2026)
- Landesdirektion Sachsen: Zulassung zum Masterstudiengang Psychotherapie an einer Sächsischen Universität (abgerufen 19.10.2026)
- LAVG Brandenburg: Studium der Psychotherapie (FAQ) (abgerufen 19.10.2026)
- VG Bayreuth, Beschluss vom 12.02.2025, B 8 E 25.81 (abgerufen 19.10.2026)
- Universität Kassel: FAQs zur Zulassung Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (PO 2020) (abgerufen 18.10.2026)
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