Von der Redaktion psychotherapeut-werden.de · Stand: 19.10.2026

Wer heute Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden will, studiert nicht mehr auf einen eigenen Beruf hin. Seit dem 1. September 2020 führt das Studium zu einer Approbation für Patienten aller Altersstufen (§ 7 Abs. 1 PsychThG). Auf Kinder und Jugendliche spezialisierst Du Dich erst danach, in mindestens 60 Monaten Weiterbildung.Q
Der alte Titel verschwindet damit nicht über Nacht. Wer schon approbiert ist, behält ihn, und wer noch nach altem Recht ausgebildet wird, kann ihn bis 2032 erwerben. Für alle, die jetzt anfangen, ist der Weg aber ein anderer, und er ist länger, als viele denken.
Was hat sich für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geändert?
Bis 2020 gab es zwei getrennte Heilberufe: den Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP). Beide begannen mit einem Studium und einer anschließenden Ausbildung an einem staatlich anerkannten Institut. Die Reform hat diese Trennung aufgehoben. Heute gibt es einen Beruf, den Psychotherapeuten, und die Altersgruppe wählst Du erst in der Weiterbildung.
| Altes Recht (bis 31.08.2020) | Neues Recht (seit 01.09.2020) | |
|---|---|---|
| Studium | Psychologie, für KJP auch Pädagogik oder Sozialpädagogik | Psychologie-Bachelor und Master an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule |
| Berufliche Qualifikation | Ausbildung am Institut nach dem Studium | Studium mit Staatsprüfung, danach Weiterbildung |
| Approbation | eigene Approbation als KJP | eine Approbation für alle Altersstufen |
| Spezialisierung auf Kinder | mit der Approbation | Weiterbildung im Gebiet Kinder und Jugendliche |
| Bezeichnung | Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut | Psychotherapeut, nach der Weiterbildung Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche |
Die Bezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ bleibt strafrechtlich geschützt (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB). Führen dürfen sie aber nur noch Personen mit einer Approbation nach altem Recht (§ 26 und § 27 Abs. 5 PsychThG). Ihre Behandlungsbefugnis gilt laut § 26 Satz 2 für Patienten, „die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“. Wer nach neuem Recht approbiert wird, heißt Psychotherapeut und darf alle Altersgruppen behandeln.
Ein Detail, das bei der Studienwahl hilft: Das Gesetz zählt als Grundlage des Studiums neben psychologischen auch pädagogische und medizinische Erkenntnisse auf (§ 7 Abs. 1 PsychThG). Ein Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium führt nach neuem Recht trotzdem nicht zur Approbation, weil das Studium auf einem Psychologie-Bachelor mit festgelegten Inhalten aufbaut.Q Mehr dazu im Ratgeber Psychotherapeut werden als Quereinsteiger.
Kinder und Jugendliche im Studium: Pflicht für alle
Weil die Approbation altersübergreifend ist, müssen alle Studierenden Kinder und Jugendliche lernen, auch wer später nur mit Erwachsenen arbeiten will. Das zieht sich durch alle Stufen:
- Bachelor: Die Störungslehre umfasst laut Anlage 1 Nr. 5 PsychThApprO Erkrankungen „im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des Säuglings-, Kleinkind- und höheren Lebensalters“.
- Master: In der berufsqualifizierenden Tätigkeit II entfallen mindestens 5 ECTS-Punkte auf die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen (§ 10 Abs. 3 Nr. 1 PsychThApprO).
- Prüfung: Die Altersgruppen sind in die Prüfungsfragen „angemessen einzubeziehen“ (§ 27 PsychThApprO). Im Parcours müssen sich mindestens 20 Prozent aller Prüfungsaufgaben eines Termins auf Kinder und Jugendliche beziehen (§ 49 Abs. 1 PsychThApprO).
Wie der Parcours abläuft, steht im Ratgeber zur Approbationsprüfung Psychotherapie. Für Dich heißt das: Kinder und Jugendliche kommen im Studium sicher vor, aber nicht als Schwerpunkt, den Du frei wählst.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden: welcher Master passt?
Einen Master, der Dich auf Kinder und Jugendliche festlegt, gibt es nach dieser Logik nicht. Unsere Datenbank bestätigt das: Bei keinem der Master, für die wir den Schwerpunkt erfasst haben, ist ein eigener Schwerpunkt Kinder und Jugendliche belegt. Wo die Hochschulen eine Angabe machen, lautet sie wie an der LMU München alle AltersgruppenQ oder an der Universität Greifswald alle AltersgruppenQ.
Unterschiede gibt es trotzdem, nur kleiner. Die Approbationsordnung lässt der Hochschule in der berufsqualifizierenden Tätigkeit II einen Wahlbereich von mindestens 5 ECTS-Punkten, den sie unter anderem mit weiterer Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen füllen kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d PsychThApprO). Ob ein Master das tut, siehst Du im Modulhandbuch, nicht im Studiengangsnamen.
Unsere Haltung: Wähle den Master nach Deinen Zulassungschancen, nicht nach einem vermuteten Kinderprofil. Ein Masterplatz ist der Engpass auf dem Weg, die Spezialisierung holst Du ohnehin in der Weiterbildung nach. Welche Studiengänge es gibt und welche Fristen gelten, zeigt die Übersicht Master Psychotherapie. Wer noch vor dem Bachelor steht, findet den Gesamtweg unter Psychotherapeut werden.
Die Spezialisierung: Weiterbildung im Gebiet Kinder und Jugendliche
Nach der Approbation beginnt die Weiterbildung, vorher geht es nicht (§ 8 Abs. 1 MWBO). Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer kennt drei Gebiete, eines davon ist die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (§ 4 Abs. 2 MWBO). Die Weiterbildung findet hauptberuflich statt, im Rahmen angemessen vergüteter Berufstätigkeit.Q
Für das Gebiet Kinder und Jugendliche sieht Abschnitt B der MWBO vor:
| Abschnitt | Dauer |
|---|---|
| Gesamtdauer | mindestens 60 Monate in Vollzeit |
| ambulante Versorgung | mindestens 24 Monate |
| stationäre oder teilstationäre Versorgung | mindestens 24 Monate, davon mindestens 12 Monate in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche |
| institutioneller Bereich | bis zu 12 Monate |
| anderes Gebiet | bis zu 12 Monate |
Zum Gebiet gehören laut MWBO auch junge Erwachsene „im Transitionsalter bis 21 Jahre“. Am Ende steht eine Prüfung vor der Landespsychotherapeutenkammer und die Bezeichnung Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche. Die MWBO ist nur ein Muster: Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Deiner Kammer.
Wichtig ist die Weiterbildung vor allem für die Kassenzulassung. Die Eintragung ins Arztregister (Voraussetzung der Kassenzulassung) setzt Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem vom G-BA anerkannten Verfahren voraus.Q Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nennt § 95c Abs. 1 SGB V dafür ausdrücklich eine eigene Weiterbildung. Was die Weiterbildung insgesamt verlangt, steht im Ratgeber Fachpsychotherapeut: die Weiterbildung, wie sie bezahlt wird, unter Finanzierung der Weiterbildung.
Rechnet man den Weg zusammen, kommst Du auf mindestens zehn Jahre: fünf Jahre Studium und fünf Jahre Weiterbildung. Die alte KJP-Ausbildung stand auch Pädagogen und Sozialpädagogen offen. Genau diese Öffnung ist entfallen.
Altrecht: KJP-Ausbildung bis 2032
Für Studierende, die vor der Reform angefangen haben, gilt eine Übergangsregel. Wer das Studium vor dem 01.09.2020 begonnen oder abgeschlossen hat, kann die Altausbildung PP/KJP noch bis 01.09.2032 abschließen, im Härtefall bis 31.08.2035; in der praktischen Tätigkeit beträgt die Vergütung mindestens 1.000 Euro im Monat.Q Wer die alte Ausbildung so abschließt, erhält die Approbation nach altem Recht und führt den Titel Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (§ 27 Abs. 2 und 5 PsychThG).
Welche Studiengänge zählen, regelte § 5 Abs. 2 PsychThG in der alten Fassung. Das Landesprüfungsamt NRW fasst das für die KJP-Ausbildung so zusammen: Neben Psychologie genügt eine an einer Hochschule bestandene Abschlussprüfung „in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik“. Gleichgestellt sind in NRW Master in Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften und Sozialer Arbeit, Fachhochschulabschlüsse sind hier zulässig, Lehramtsstudiengänge nicht. In NRW kann der Master auch nach dem 1. September 2020 aufgenommen werden, wenn der Bachelor vorher begonnen wurde. Diese Auskünfte gelten laut Behörde nur für NRW.
Die Frist ist hart. Nach dem 1. September 2032 sind laut LPA NRW auch Wiederholungsversuche ausgeschlossen, nur bei einem besonderen Härtefall kann die zuständige Behörde auf Antrag einen Abschluss bis spätestens 31. August 2035 zulassen (§ 27 Abs. 3 PsychThG). Wer heute noch in einer Altausbildung steckt oder eine beginnen will, sollte den Zeitplan rückwärts von 2032 aus rechnen. Die Details stehen im Ratgeber zur Übergangsregelung bis 2032.
Länderoption § 27 Abs. 2a: Ausnahme für späte Studienanfänger
Eine Sonderregel betrifft nur die KJP-Ausbildung. Nach § 27 Abs. 2a PsychThG können die Länder vorsehen, dass auch Personen die alte KJP-Ausbildung absolvieren, die ein Studium nach § 5 Abs. 2 alter Fassung „erst nach dem 31. August 2020 aber vor dem 31. August 2026 begonnen haben“. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Die Ausbildung läuft verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, den das Land auf Grundlage des alten Rechts eingerichtet hatte.
- Die Ausbildungsmöglichkeit muss erhalten bleiben, um die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
Die Länder mussten diese Ausbildungen evaluieren lassen und dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. September 2025 berichten. Ob und welche Länder die Option nutzen und was die Evaluation ergeben hat, ist in den von uns ausgewerteten amtlichen Quellen nicht belegt. Für Dich zählt vor allem das Datum: Wer sein Studium erst jetzt, nach dem 31. August 2026, beginnt, fällt nicht mehr unter Absatz 2a. Für Studienanfänger ist der Weg über die alte KJP-Ausbildung damit geschlossen.
Und über die Medizin?
Auch Ärzte behandeln Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch, als Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Die Approbationsordnung nennt dieses Gebiet bei den zulässigen Prüfern (§ 37 Abs. 2 PsychThApprO). Das ist ein eigener Berufsweg über Medizinstudium und ärztliche Weiterbildung, beschrieben unter Ärztlicher Psychotherapeut werden.
Häufige Fragen
Gibt es die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten noch?
Als eigenen Ausbildungsweg nur noch im Übergangsrecht: Wer das passende Studium vor dem 1. September 2020 begonnen hat, kann die alte Ausbildung bis 1. September 2032 abschließen, im Härtefall bis 31. August 2035. Wer heute anfängt, studiert Psychologie mit Approbationsziel und spezialisiert sich danach in der Weiterbildung.
Kann ich mich schon im Studium auf Kinder und Jugendliche spezialisieren?
Nein. Das Studium bereitet auf Patienten aller Altersstufen vor, und die Approbation gilt für alle Altersgruppen. Kinder und Jugendliche sind Pflichtinhalt in Bachelor, Master und Prüfung. Die Spezialisierung beginnt erst mit der Weiterbildung nach der Approbation.
Wie lange dauert die Weiterbildung für Kinder und Jugendliche?
Nach der Muster-Weiterbildungsordnung mindestens 60 Monate in Vollzeit, davon mindestens 24 Monate ambulant und mindestens 24 Monate stationär oder teilstationär. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung Deiner Landespsychotherapeutenkammer.
Darf ich nach der Approbation schon Kinder behandeln?
Die Approbation berechtigt zur Psychotherapie bei allen Altersgruppen. Für die Abrechnung mit den Krankenkassen brauchst Du aber zusätzlich eine abgeschlossene Weiterbildung, für Kinder und Jugendliche also die Weiterbildung in diesem Gebiet.
Kann ich mit Sozialer Arbeit oder Pädagogik noch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden?
Nur im Altrecht, wenn das Studium vor dem 1. September 2020 begonnen wurde. Nach neuem Recht führt nur ein Psychologie-Bachelor und ein Master an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule zur Approbation.
Quellen
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 7 Abs. 1, § 26, § 27 Abs. 2, 2a, 3, 5 (abgerufen 18.10.2026)
- Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), § 10 Abs. 1 und 3, § 27, § 49 Abs. 1, Anlage 1 Nr. 5 (abgerufen 19.10.2026)
- BPtK: Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO), Stand 48. Deutscher Psychotherapeutentag, Mai 2026, § 4 Abs. 2, § 8 Abs. 1, Abschnitt B (Gebiet Kinder und Jugendliche) (abgerufen 18.10.2026)
- Strafgesetzbuch (StGB), § 132a, § 132a Abs. 1 Nr. 2 (abgerufen 19.10.2026)
- Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt: Hinweise zur Ausbildung nach dem PsychThG (altes Recht), Stand 03.07.2026 (abgerufen 19.10.2026)
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