Von der Redaktion psychotherapeut-werden.de · Stand: 19.10.2026

Die Approbation als Psychotherapeut mit einer Ausbildung aus dem Ausland gibt es nur nach einer Einzelfallprüfung, automatisch wird nichts anerkannt.Q Findet die Behörde wesentliche Unterschiede, gleichst Du sie aus: mit EU-, EWR- oder Schweizer Abschluss durch Eignungsprüfung oder bis zu drei Jahre Anpassungslehrgang, aus einem Drittstaat durch eine Kenntnisprüfung.Q
Rechtsgrundlage sind die §§ 11 bis 13 des Psychotherapeutengesetzes und die §§ 61 bis 75 der Approbationsordnung. Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem Du arbeiten willst (§ 22 Abs. 2 PsychThG).
Was zählt als ausländische Berufsqualifikation?
Das Gesetz verlangt eine abgeschlossene Qualifikation, die in dem Staat, in dem Du sie erworben hast, „für den unmittelbaren Zugang zu einem dem Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten entsprechenden Beruf erforderlich ist“ (§ 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1 PsychThG). Ein Psychologiestudium allein reicht dafür in der Regel nicht, weil es im Herkunftsland meist noch nicht zur Psychotherapie berechtigt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft deshalb zuerst diese sogenannte Referenzqualifikation: Hast Du im Ausbildungsland eine der deutschen Approbation vergleichbare Berechtigung erhalten, Patienten mit seelischen Störungen mit Krankheitswert zu behandeln? Fehlt sie, „muss der Antrag auf Approbation abgelehnt werden“. Für reine Psychologie-Abschlüsse gibt es laut derselben Behörde keine amtliche Anerkennung, über die Eignung entscheidet dann der Arbeitgeber.
Erst wenn die Referenzqualifikation feststeht, vergleicht die Behörde die Inhalte mit dem deutschen Studium aus Bachelor und Master. Maßstab sind die Anlagen 1 und 2 der Approbationsordnung.
Approbation als Psychotherapeut aus dem Ausland: wie läuft das Verfahren?
Das Verfahren folgt in allen Ländern denselben Bundesnormen, die Praxis unterscheidet sich aber im Detail.
- Antrag bei der Behörde des Landes, in dem Du arbeiten willst. Baden-Württemberg verlangt bei Wohnsitz in einem anderen Land eine Stellenzusage in Baden-Württemberg.
- Eingangsbestätigung innerhalb eines Monats, mit Liste fehlender Unterlagen (§ 61 Abs. 1 PsychThApprO).
- Gleichwertigkeitsprüfung: Erst die Ausbildung, danach Zuverlässigkeit, Gesundheit und Sprache (§ 13 Abs. 1 PsychThG). Auf Antrag bekommst Du über die Gleichwertigkeit einen gesonderten Bescheid.
- Bescheid über wesentliche Unterschiede, falls die Behörde welche findet. Er ist rechtsmittelfähig und nennt die Unterschiede, die Begründung und die erforderliche Ausgleichsmaßnahme (§ 63).
- Ausgleich durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen, soweit das reicht (§ 11 Abs. 3), sonst durch Prüfung oder Lehrgang.
- Approbation, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 2 Abs. 1).
In Baden-Württemberg lässt das Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen begutachten. Das erste Gutachten zur Referenzqualifikation kostet 417 Euro, das zweite zur inhaltlichen Gleichwertigkeit 1.773 Euro, zusammen also 2.190 Euro, wenn beide Gutachten nötig sind. Hamburg nennt keine festen Beträge: Die Kosten hängen dort vom Bearbeitungsaufwand ab, dazu kommen Übersetzungen und Beglaubigungen. Hamburg weist außerdem darauf hin, dass Du auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt eine Ausgleichsmaßnahme machen kannst. Baden-Württemberg erlaubt das bei Drittstaaten ebenfalls: Statt das inhaltliche Gutachten abzuwarten, das „mehrere Monate“ dauern kann, meldest Du Dich direkt zur Kenntnisprüfung an.
EU, EWR und Schweiz: Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
Für Qualifikationen aus der EU, dem EWR und gleichgestellten Staaten gilt § 12 PsychThG. Die Schweiz wird im PsychThG nicht namentlich genannt, gilt nach der Gesetzesbegründung aber als „gleichgestellter Staat“ (§ 1 Abs. 6); damit ist für Schweizer Berufsqualifikationen § 12 PsychThG einschlägig.Q Als Nachweis genügt ein Europäischer Berufsausweis oder ein Ausbildungsnachweis, der mindestens dem Niveau nach Artikel 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Nachweise nur auf dem untersten Niveau a schließen die Approbation aus (§ 13 Abs. 2). Auch eine Drittstaaten-Qualifikation, die ein EU-Staat bereits anerkannt hat, läuft über diesen Weg (§ 12 Abs. 4).
Bei wesentlichen Unterschieden hast Du ein Wahlrecht zwischen zwei Ausgleichsmaßnahmen (§ 12 Abs. 3):
| Eignungsprüfung | Anpassungslehrgang | |
|---|---|---|
| Form | mündlich-praktische Fallprüfung (§ 68 Abs. 2 PsychThApprO) | praktische Tätigkeit unter Aufsicht eines Psychotherapeuten (§ 67 Abs. 1) |
| Inhalt | anonymisierte Patientenanamnese, fallspezifische und fallübergreifende Fragen (§ 68 Abs. 3–4) | Ausgleich der festgestellten Unterschiede (§ 66 Abs. 2) |
| Ort und Dauer | Termin innerhalb von sechs Monaten nach dem Bescheid (§ 69 Abs. 1) | stationäre psychotherapeutische, psychiatrische, psychosomatische oder neuropsychologische Einrichtung oder Hochschulambulanz; Dauer legt die Behörde fest, höchstens drei Jahre |
| Ergebnis | bestanden, wenn beide Prüfer übereinstimmend „bestanden“ werten, sonst entscheidet der Vorsitz (§ 69 Abs. 4) | Aufsichtsperson stellt fest, ob das Ziel erreicht ist (§ 67 Abs. 2) |
| Wenn es nicht klappt | zweimal wiederholbar (§ 69 Abs. 5) | einmal verlängerbar (§ 67 Abs. 3) |
Die Anamnese für die Eignungsprüfung bekommst Du am Prüfungstag zwei Stunden vor Beginn (§ 69 Abs. 3), geprüft wird auf Deutsch (§ 69 Abs. 2). Unsere Einschätzung: Wer fachlich sicher ist und gut Deutsch spricht, kommt mit der Eignungsprüfung schneller zum Ziel. Der Anpassungslehrgang passt eher, wenn größere Lücken festgestellt wurden oder Du ohnehin eine Stelle in einer Klinik antrittst. Wer einen Antrag nach § 12 gestellt hat, darf übrigens nicht auf eine befristete Berufserlaubnis verwiesen werden (§ 3 Abs. 2 PsychThG).
Für die Schweiz heißt das konkret: Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung braucht dort nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit eine kantonale Bewilligung, deren zentrale Voraussetzung ein anerkannter Weiterbildungstitel in Psychotherapie ist. Als Berufsqualifikation kommt deshalb erst dieser Titel in Frage, nicht schon der Master. Mehr dazu unter Psychologie studieren in der Schweiz.
Drittstaaten: die Kenntnisprüfung
Für alle anderen Staaten gilt § 11 PsychThG. Dazu gehört seit dem Brexit auch das Vereinigte Königreich. Fehlt die Gleichwertigkeit oder lässt sie sich nur mit unangemessenem Aufwand feststellen, weil Unterlagen ohne Dein Verschulden fehlen, legst Du eine Kenntnisprüfung ab (§ 11 Abs. 4). Sie „erstreckt sich auf den Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung“, ein Wahlrecht gibt es nicht.
Die Kenntnisprüfung ist eine anwendungsorientierte Parcoursprüfung (§ 64 Abs. 2 PsychThApprO) und wird als Teil der staatlichen Prüfung durchgeführt, mit deren Prüfern und Terminen. Die Länder müssen sicherstellen, dass Du sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Bescheid ablegen kannst. Sie findet auf Deutsch statt und darf zweimal wiederholt werden (§ 65). In Baden-Württemberg gibt es sie zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst. Wie der Parcours mit seinen zwei Stationen und fünf Kompetenzbereichen abläuft, erklärt der Ratgeber zur Approbationsprüfung Psychotherapie.
Bis zur Approbation kannst Du eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung beantragen, in der Regel insgesamt höchstens für zwei Jahre; länger nur im besonderen Einzelfall oder aus Gründen der Versorgung (§ 3 Abs. 3 PsychThG). Baden-Württemberg erteilt sie nach positivem ersten Gutachten mit B2-Zertifikat und Stellenzusage, für eine Tätigkeit unter Aufsicht. Mit B2 darfst Du dort nur Patienten Deiner eigenen Muttersprache behandeln.
Welche Deutschkenntnisse verlangt werden
Das Gesetz verlangt die „für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 PsychThG), ein Niveau nennt es nicht. Die Länder füllen das unterschiedlich aus:
- Hamburg: in der Regel allgemeine Sprachkenntnisse auf B2 und Fachsprache auf C1.
- Baden-Württemberg: bei Bedarf eine Fachsprachenprüfung auf C2 bei der Landespsychotherapeutenkammer. Sie entfällt bei mehrjähriger Schul- oder Ausbildung in deutscher Sprache.
Plane die Sprachprüfung früh. In Baden-Württemberg ist sie vor der Kenntnisprüfung abzulegen, weil diese auf Deutsch stattfindet.
Welche Unterlagen Du brauchst
Die Approbationsordnung legt eine Grundliste fest (§ 62 PsychThApprO):
- Identitätsnachweis und tabellarischer Lebenslauf mit Ausbildungen und Erwerbstätigkeiten,
- Bescheinigung, dass Deine Qualifikation im Herkunftsstaat für den unmittelbaren Berufszugang erforderlich ist, mit den Ausbildungsnachweisen,
- falls vorhanden Nachweise über Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen,
- Nachweise über Deine Deutschkenntnisse,
- amtlich beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen.
Zur Zuverlässigkeit und Gesundheit kommen ein Führungszeugnis oder Strafregisterauszug und eine ärztliche Bescheinigung dazu. Beide dürfen bei Eingang höchstens drei Monate alt sein (§§ 70–75). Hamburg fordert diese Dokumente meist erst später an.
Für die inhaltliche Prüfung verlangt Baden-Württemberg zusätzlich das Curriculum mit Fachinhalten und Zeitanteilen, ausführliche Praktikumsbescheinigungen und „vier bis zehn kurze anonymisierte Fallberichte“, bestätigt durch Deinen Supervisor. Englischsprachige Unterlagen nimmt das Regierungspräsidium ohne Übersetzung an.
Wie lange dauert die Anerkennung?
Die Verordnung setzt Höchstfristen. Rechne mit einem Beispiel: Deine Unterlagen sind am 1. März vollständig. Die Behörde muss spätestens nach vier Monaten entscheiden, also bis 1. Juli (§ 61 Abs. 2). Stellt sie Unterschiede fest, muss die Eignungs- oder Kenntnisprüfung innerhalb von sechs Monaten möglich sein, also bis Anfang Januar. Zwischen vollständigem Antrag und Prüfung können damit bis zu zehn Monate liegen, ein Anpassungslehrgang kann bis zu drei Jahre dauern.
Kürzer geht es, wenn keine Unterschiede bestehen. Hamburg nennt „1 - 2 Wochen, wenn alle Unterlagen vorliegen“. Baden-Württemberg weist dagegen auf längere Bearbeitungszeiten hin. Am meisten Zeit kostet in der Praxis ein unvollständiger Antrag, denn die Vier-Monats-Frist beginnt erst mit den vollständigen Unterlagen.
Nach der Approbation
Mit der Approbation darfst Du Patienten aller Altersgruppen psychotherapeutisch behandeln. Für die Abrechnung mit den Krankenkassen brauchst Du zusätzlich die Weiterbildung. Die Eintragung ins Arztregister (Voraussetzung der Kassenzulassung) setzt Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem vom G-BA anerkannten Verfahren voraus.Q Eine ausländische Weiterbildung kannst Du laut Regierungspräsidium Stuttgart nach der Approbation bei der Landespsychotherapeutenkammer auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Wie die deutsche Weiterbildung aufgebaut ist, steht unter Fachpsychotherapeut: die Weiterbildung. Wie der Antrag bei inländischer Ausbildung abläuft, beschreibt der Ratgeber Approbation als Psychotherapeut.
Ein Sonderfall: Wer keine Referenzqualifikation hat, aber einen ausländischen Psychologie-Master mit Klinischer Psychologie und den Bachelor vor dem 1. September 2020 begonnen hat, kann laut Regierungspräsidium Stuttgart noch die Ausbildung nach altem Recht bis 2032 machen. Details im Ratgeber zur Übergangsregelung bis 2032.
Häufige Fragen
Wird meine ausländische Psychotherapeuten-Ausbildung automatisch anerkannt?
Nein. Psychotherapeut gehört nicht zu den Berufen mit automatischer Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Die Behörde prüft jeden Antrag einzeln auf wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung.
Was ist der Unterschied zwischen Eignungsprüfung und Kenntnisprüfung?
Die Eignungsprüfung gilt für Qualifikationen aus EU, EWR und Schweiz und ist eine mündlich-praktische Fallprüfung zu den festgestellten Unterschieden. Die Kenntnisprüfung gilt für Drittstaaten und ist eine Parcoursprüfung über den Inhalt der deutschen Staatsprüfung.
Welches Deutschniveau brauche ich?
Das Gesetz verlangt die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse, ohne ein Niveau zu nennen. Hamburg nennt in der Regel B2 allgemein und C1 in der Fachsprache, Baden-Württemberg bei Bedarf eine Fachsprachenprüfung auf C2 bei der Kammer.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Behörde bestätigt den Antrag innerhalb eines Monats und muss spätestens vier Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entscheiden. Eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Bescheid möglich sein.
Gilt das auch für meinen Psychologie-Bachelor aus dem Ausland?
Nein. Dieser Weg ist für fertig ausgebildete Psychotherapeuten. Ein ausländischer Bachelor wird beim Zugang zum deutschen Master über die inhaltliche Gleichwertigkeit geprüft, nach § 9 PsychThG.
Quellen
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 2 Abs. 1, § 3, §§ 11–13, § 22 Abs. 2 (abgerufen 19.10.2026)
- Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), §§ 61–75 (abgerufen 19.10.2026)
- Hamburg Service: Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen (abgerufen 19.10.2026)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Anerkennungen von Psychologieberufen (abgerufen 18.10.2026)
- Regierungspräsidium Stuttgart: Psychotherapie, Ausbildung im Ausland (abgerufen 19.10.2026)
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