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Wege & Beruf

Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater: die Unterschiede

Von der Redaktion psychotherapeut-werden.de · Stand: 20.10.2026

Hände machen Notizen auf einem Klemmbrett

Der Unterschied zwischen Psychologe und Psychotherapeut liegt in der Approbation. Psychologe ist, wer Psychologie studiert hat; ein eigenes Berufsgesetz gibt es dafür nicht. Psychotherapeut darf sich nur nennen, wer approbiert ist (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Ein Psychiater ist Arzt, seine Weiterbildung regeln die Ärztekammern.

Im Alltag werden die drei Begriffe oft vermischt, und dazu kommt noch der Heilpraktiker für Psychotherapie. Für Patienten ist das verwirrend. Für Dich, wenn Du einen dieser Berufe anstrebst, ist es mehr als das: Je nachdem, welches Ziel Du hast, brauchst Du ein anderes Studium.

Die vier Berufe in einer Tabelle

Psychologe Psychotherapeut Psychiater Heilpraktiker für Psychotherapie
Ausbildung Studium der Psychologie (Bachelor, Master, früher Diplom) Bachelor und Master nach § 9 PsychThG, Staatsprüfung, Approbation Medizinstudium, ärztliche Weiterbildung nach dem Recht der Ärztekammer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, auf Psychotherapie beschränkt
Bezeichnung gesetzlich geschützt? kein Berufsgesetz; geschützt sind die akademischen Grade ja, § 1 PsychThG und § 132a StGB „Arzt“ ja, § 132a StGB Titel „Psychotherapeut“ ist nicht erlaubt
Darf Störungen mit Krankheitswert behandeln? nur mit Approbation oder Heilpraktikererlaubnis ja ja im Rahmen der Erlaubnis
Eintragung ins Arztregister für die Kassenabrechnung nein nach abgeschlossener Weiterbildung (§ 95c SGB V) über das ärztliche Recht nein, § 95c SGB V setzt die Approbation voraus

Die Tabelle ist bewusst knapp. Die Einzelheiten stehen in den Abschnitten darunter.

Wer darf behandeln?

Was Psychotherapie im Sinne des Gesetzes ist, steht in § 1 Abs. 2 PsychThG: „jede mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden berufs- oder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“ Beratung zu sozialen Konflikten oder Coaching gehört ausdrücklich nicht dazu (§ 1 Abs. 2 S. 3 PsychThG).

Die Behandlung von Störungen mit Krankheitswert ist Heilkunde. Wer sie ausüben will, ohne Arzt zu sein, braucht nach § 1 Abs. 1 HeilprG eine Erlaubnis, sofern er nicht approbierter Psychotherapeut ist. Daraus folgt: Ein Psychologe mit Master, aber ohne Approbation und ohne Heilpraktikererlaubnis darf keine Patienten mit psychischen Erkrankungen behandeln. Er kann beratend, in der Forschung oder in Unternehmen arbeiten, aber nicht heilkundlich.

Ärzte brauchen keine zusätzliche Erlaubnis, denn das Heilpraktikergesetz betrifft nur, wer Heilkunde ausüben will, „ohne als Arzt bestallt zu sein“. Ärztliche Psychotherapeuten und Psychiater behandeln also auf Grundlage ihrer ärztlichen Approbation.

Titelschutz: Welche Bezeichnung ist geschützt?

Psychotherapeut. Die Bezeichnung ist doppelt geschützt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ darf nur mit Approbation geführt werden; Ärzte dürfen den Zusatz „ärztlicher“ verwenden.Q Außerdem macht sich nach § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar, wer unbefugt die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“, „Psychologischer Psychotherapeut“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ führt. Wer nach altem Recht approbiert wurde, führt seine Bezeichnung weiter (§ 26 PsychThG).

Psychologe. Hier ist die Lage weniger klar. „Psychologe“ ist nicht als Berufsbezeichnung in einem eigenen Berufsgesetz geschützt und wird in § 132a StGB nicht genannt; geschützt sind akademische Grade und „Psychotherapeut“.Q Geschützt ist also der akademische Grad, etwa der Master of Science in Psychologie (§ 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hält die Bezeichnung „Psychologe“ über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb für geschützt; nach seiner Darstellung entscheiden Gerichte fast ausnahmslos, dass sich nur so nennen darf, wer Psychologie im Hauptfach studiert hat. Das ist die Rechtsauffassung eines Verbands, eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es nicht.

Psychiater. Ärzte sind über § 132a StGB geschützt, die Bezeichnung „Arzt“ steht dort ausdrücklich. Ärzte dürfen sich zudem Psychotherapeut nennen, mit dem Zusatz „ärztlicher“ (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Die fachärztlichen Bezeichnungen vergeben die Ärztekammern nach ihrem Weiterbildungsrecht. Dieses Recht haben wir für diesen Artikel nicht im Wortlaut geprüft, deshalb nennen wir keine Dauer und keine Inhalte der ärztlichen Weiterbildung.

Heilpraktiker für Psychotherapie: was die Erlaubnis bedeutet

Die auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis ist kein eigener Beruf mit Studium, sondern eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG. Die Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums beschreiben sie als eine „nach der Rechtsprechung zugelassene“ Form der Erlaubnis und machen einheitliche Vorgaben für die Überprüfung der Anwärter.

Zwei Grenzen sind eindeutig. Wer nur diese Erlaubnis hat, darf sich nicht Psychotherapeut nennen, denn die Bezeichnung ist Approbierten und Ärzten vorbehalten (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Und für die Eintragung ins Arztregister verlangt § 95c Abs. 1 SGB V „die Approbation als Psychotherapeut nach § 2 des Psychotherapeutengesetzes“. Mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann ein Heilpraktiker für Psychotherapie auf diesem Weg also nicht. Unser Portal behandelt diesen Weg nur zur Abgrenzung.

Psychotherapeut, Fachpsychotherapeut, PP und KJP

Auch innerhalb des Berufs gibt es mehrere Bezeichnungen. Seit der Reform 2020 heißt der Beruf schlicht Psychotherapeut, die Approbation gilt für alle Altersgruppen. Nach der Weiterbildung kommt eine Gebietsbezeichnung hinzu, etwa Fachpsychotherapeut für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche. Erst sie öffnet den Weg zur Kassenzulassung: Die Eintragung ins Arztregister (Voraussetzung der Kassenzulassung) setzt Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem vom G-BA anerkannten Verfahren voraus.Q

Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) sind die Bezeichnungen nach altem Recht. Wer so approbiert ist, behält den Titel; KJP behandeln grundsätzlich Patienten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 26 PsychThG). Neu erwerben kann diese Titel nur, wer die Altausbildung abschließt. Wer das Studium vor dem 01.09.2020 begonnen oder abgeschlossen hat, kann die Altausbildung PP/KJP noch bis 01.09.2032 abschließen, im Härtefall bis 31.08.2035; in der praktischen Tätigkeit beträgt die Vergütung mindestens 1.000 Euro im Monat.Q Mehr dazu bei der Übergangsregelung bis 2032.

In der Bedarfsplanung der Kassen stehen beide Berufsgruppen nebeneinander: „Überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychotherapeuten bilden eine Arztgruppe“ (§ 101 Abs. 4 S. 1 SGB V).

Was das für Deine Studienwahl heißt

Wenn Du Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln willst, führen zwei Studienwege dorthin: Psychologie mit polyvalentem Bachelor und Master Psychotherapie, oder Medizin mit anschließender ärztlicher Weiterbildung. Ein Psychologiestudium ohne approbationsrelevanten Bachelor führt nicht dorthin, auch wenn es sich Psychologie nennt. Das gilt etwa für einige private Hochschulen. Nach eigener Aussage nicht approbationskonform: IU Internationale Hochschule (Fernstudium), DHGS und Hochschule Fresenius (nicht zu verwechseln mit der Charlotte Fresenius Hochschule).Q

Willst Du dagegen in Forschung, Wirtschaft oder Beratung arbeiten, brauchst Du keine Approbation. Dann reicht ein Psychologiestudium, und die Frage nach dem polyvalenten Bachelor ist weniger wichtig.

Wie der Weg zur Approbation im Einzelnen aussieht, zeigt der Leitartikel Psychotherapeut werden. Den medizinischen Weg vergleicht der Artikel zum ärztlichen Psychotherapeuten. Ob ein Bachelor die Pflichtinhalte erfüllt, erklärt der Artikel zum polyvalenten Bachelor Psychologie, und den Schritt nach dem Studium der Artikel zur Approbation.

Häufige Fragen

Darf ein Psychologe Patienten behandeln?

Störungen mit Krankheitswert darf ein Psychologe nur behandeln, wenn er approbierter Psychotherapeut ist oder eine Heilpraktikererlaubnis hat. Der Psychologie-Abschluss allein berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde.

Ist die Bezeichnung Psychologe geschützt?

Es gibt kein eigenes Berufsgesetz für Psychologen, und § 132a StGB nennt die Bezeichnung nicht. Geschützt sind die akademischen Grade. Der Berufsverband BDP verweist zusätzlich auf das Wettbewerbsrecht.

Darf sich ein Heilpraktiker für Psychotherapie Psychotherapeut nennen?

Nein. Die Bezeichnung Psychotherapeut dürfen nur approbierte Psychotherapeuten und Ärzte führen (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Für die Eintragung ins Arztregister verlangt § 95c SGB V außerdem die Approbation.

Was ist ein ärztlicher Psychotherapeut?

Ein Arzt, der psychotherapeutisch arbeitet. Ärzte dürfen die Bezeichnung Psychotherapeut mit dem Zusatz „ärztlicher“ führen. Ihre psychotherapeutische Qualifikation regelt das Weiterbildungsrecht der Ärztekammern.

Quellen

  1. Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 1 Abs. 1–2, § 26, § 27 (abgerufen 18.10.2026)
  2. § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) (abgerufen 19.10.2026)
  3. Heilpraktikergesetz (HeilprG), § 1 Abs. 1 (abgerufen 18.10.2026)
  4. BMG: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, BAnz AT 22.12.2017 B5 (abgerufen 18.10.2026)
  5. BDP: FAQ Titelschutz (Verbandsangabe) (abgerufen 19.10.2026)
  6. § 95c SGB V (abgerufen 18.10.2026)
  7. § 101 SGB V, Abs. 4 S. 1 (abgerufen 18.10.2026)

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