Von der Redaktion psychotherapeut-werden.de · Stand: 23.10.2026

Ein Zweitstudium Psychologie ist möglich, aber eng. Für Bewerber mit abgeschlossenem Studium halten die Universitäten im Bachelor nur eine kleine Vorabquote frei, in Brandenburg 3 Prozent der Plätze. Die Rangfolge bestimmt eine Messzahl aus der Note des ersten Abschlusses und den Gründen für das Zweitstudium. Die veröffentlichten Grenzen lagen zuletzt bei 11 und 12 Punkten.
Für Dich bedeutet das: Die Abiturnote spielt in dieser Quote keine Rolle mehr, dafür Deine Abschlussnote und vor allem Deine Begründung. Wer ohne überzeugenden Grund nur den Beruf wechseln will, hat es in der Zweitstudienquote schwer. Wie das Punktesystem funktioniert und was Du sonst bedenken solltest, steht unten.
Wer gilt als Zweitstudienbewerber?
Die Universität Potsdam fasst die Regel für Brandenburg so: Als Zweitstudienbewerber zählt nur, wer „bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im 1. Fachsemester bewerben möchte“. Abgeschlossen heißt: Bachelor, Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen sind bestanden, und die Abschlussnote ist nachgewiesen.
Daraus folgen drei Dinge. Ein abgebrochenes Studium macht Dich nicht zum Zweitstudienbewerber, Du bewirbst Dich dann wie alle anderen. Ein Abschluss im Ausland fällt nach dieser Definition nicht darunter. Und die Sonderregeln gelten nur für den Bachelor im ersten Fachsemester. Für Masterstudiengänge sieht die Universität Potsdam ausdrücklich keine eigene Zweitstudienquote vor.
Wie groß ist die Zweitstudienquote im Psychologie-Bachelor?
Die Quote ist eine Vorabquote: Ein kleiner Teil der Plätze wird abgezogen, bevor das eigentliche Auswahlverfahren nach Abiturnote und Test beginnt. Wie groß dieser Teil ist, steht in den Zulassungssatzungen und Landesverordnungen. Fünf Beispiele aus unserer Datenbank:
| Universität | Auswahlregeln im Psychologie-Bachelor |
|---|---|
| Heidelberg | 90 % Auswahlverfahren: Abitur bis 30 P. + BaPsy-DGPs bis 20 P. + sonstige Leistungen (z. B. Berufsausbildung) bis 10 P. (max. 60 P.); 10 % Wartezeit (max. 7 Wartesemester); Vorabquoten Zweitstudium 2 %, Härtefälle 5 %, Internationale 8 %Q |
| Leipzig | Nach Vorabquoten (International 10 %, Zweitstudium 3 %, Härte 2 %): 10 % nach Abiturnote, 10 % nach Wartezeit, 10 % nach Studieneignungstest (BaPsy-DGPs, freiwillig), 70 % Mischquote aus HZB-Note (60 %) und Test-Prozentrang (40 %)Q |
| Osnabrück | Nach Vorabquoten (Nicht-EU 5 %, Härtefall 2 %, Zweitstudium 3 %, beruflich Qualifizierte bis 10 %): Auswahlverfahren nach HZB-Note kombiniert mit BaPsy-DGPs sowie Wartezeitquote (max. 7 Semester, Wartezeit verbessert die Note nicht)Q |
| Potsdam | Nach Vorabquoten (11 % Ausländer, 3 % Zweitstudium, 3 % Härtefälle): 80 % Hochschulauswahlverfahren nach Durchschnittsnote, die sich mit dem BaPsy-DGPs um bis zu 1,1 verbessern lässt; 20 % nach WartezeitQ |
| Tübingen | 90 % Hauptquote nur nach Abiturnote bis 60 P. + BaPsy-DGPs bis 20 P. (max. 80 P.); 10 % Wartezeit (max. 7 Wartesemester); 2 % ZweitstudiumQ |
Die Anteile in der Tabelle liegen zwischen 2 und 3 Prozent. Was das in Plätzen heißt, zeigt Potsdam: Bei 95Q Studienplätzen ergeben 3 Prozent rechnerisch 2,85 Plätze. Wie gerundet wird, regelt das Landesrecht. Zweitstudienbewerber können in Potsdam zudem nur einen Zulassungsantrag stellen, alle anderen bis zu drei. Es geht also um eine Handvoll Plätze je Universität und Jahr. Wie die übrigen Plätze nach Abiturnote und Studieneignungstest vergeben werden, zeigt die Übersicht zum NC in Psychologie, den Ablauf der Bewerbung erklärt der Artikel zur Psychologie-Bewerbung über die DoSV.
Wie wird die Messzahl im Zweitstudium berechnet?
In der Zweitstudienquote zählt nicht die Abiturnote. Die Universität Potsdam vergibt die Plätze nach zwei Kriterien: „Abschlussnote des Erststudiums“ und „Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium“. Für beides gibt es Punkte, die Summe ist die Messzahl.
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Note „ausgezeichnet“ oder „sehr gut“ | 4 |
| Note „gut“ oder „voll befriedigend“ | 3 |
| Note „befriedigend“ | 2 |
| Note „ausreichend“ oder nicht nachgewiesen | 1 |
| Fallgruppe 1: zwingende berufliche Gründe | 9 |
| Fallgruppe 2: wissenschaftliche Gründe | 7 bis 11 |
| Fallgruppe 3: besondere berufliche Gründe | 7 |
| Fallgruppe 4: sonstige berufliche Gründe | 4 |
| Fallgruppe 5: keine der genannten Gründe | 1 |
Gezählt wird nur die Note des ersten Hochschulabschlusses (§ 11 Abs. 2 HZV Brandenburg). Mehrere Gründe werden nicht addiert, es gilt die günstigste Fallgruppe. Wer nach einer Familienphase in den Beruf zurückkehren will, kann einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten.
Ein Satz auf der Potsdamer Seite ist für Quereinsteiger besonders wichtig: „Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden.“ Besondere berufliche Gründe liegen nach der Potsdamer Erläuterung nur vor, wenn das Zweitstudium das Erststudium sinnvoll ergänzt und Du eine Tätigkeit anstrebst, die beide Fächer verbindet.
Rechne es durch. Mit „sehr gut“ und besonderen beruflichen Gründen kommst Du auf 4 + 7 = 11 Punkte. Mit „sehr gut“ und sonstigen beruflichen Gründen sind es 4 + 4 = 8, mit dem vollen Familienzuschlag 10. Zum Vergleich: In Potsdam lag die Grenze für Psychologie im Wintersemester 2024/25 und 2025/26 jeweils bei einer Messzahl von 11. Die FU Berlin meldete für dasselbe Semester 12, die Universität Greifswald 11. Nach welchem Schema dort im Einzelnen gerechnet wird, regelt das jeweilige Landesrecht.
Unsere Einschätzung: Eine gute Abschlussnote allein reicht in dieser Quote nicht. Den Ausschlag gibt, ob Du begründen kannst, warum Psychologie Dein erstes Fach ergänzt. Schreib die Begründung deshalb so konkret wie möglich und belege die angestrebte Tätigkeit.
Werden Leistungen aus dem Erststudium angerechnet?
Über die Anerkennung entscheidet die Hochschule, an der Du neu anfängst. Das Brandenburgische Hochschulgesetz formuliert den Maßstab beispielhaft: „Leistungen sind anzuerkennen, sofern sie sich nicht wesentlich unterscheiden.“ (§ 25 Abs. 4 BbgHG). Lehnt die Hochschule ab, kannst Du eine Anerkennungsprüfung beantragen, wenn Du glaubhaft machst, die Kenntnisse anderweitig erworben zu haben. Kenntnisse von außerhalb der Hochschule können bis zu 50 Prozent angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (§ 25 Abs. 5).
Für die Approbation kommt eine zweite Ebene dazu. Die Approbationsordnung enthält nur eine ausdrückliche Anrechnungsregel, und die betrifft Praktika: Vor Studienbeginn abgeleistete Praktika können auf Antrag von der Hochschule auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden.Q Das Orientierungspraktikum umfasst mindestens 5 ECTS-Punkte (§ 14 Abs. 2 PsychThApprO). Ob angerechnete Leistungen aus Deinem Erststudium auch für die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung zählen, prüft am Ende die Landesbehörde. Das Landesprüfungsamt NRW schreibt dazu, es prüfe über die fachliche Bewertung der Hochschule hinaus „die Approbationskonformität der Studienleistungen“. Wie streng die Länder bei fehlenden Inhalten sind, zeigt der Ratgeber zum Gleichwertigkeitsbescheid nach § 9 Abs. 5 PsychThG.
Eine Folge solltest Du kennen: Wer viele Leistungen angerechnet bekommt, wird unter Umständen in ein höheres Fachsemester eingestuft (§ 25 Abs. 1 BbgHG nennt dafür eigens die Einstufungsprüfung). Die Zweitstudienquote gilt aber nur für das erste Fachsemester, bei einer Bewerbung in ein höheres Semester hilft sie Dir nicht.
Wenn Dein erster Abschluss schon Psychologie ist
Eine besondere Gruppe sind Absolventen eines Psychologie-Bachelors, der nicht zur Approbation führt, etwa von einer Fachhochschule oder einem Fernstudium. Für sie ist ein zweiter, polyvalenter Bachelor oft der einzige sichere Weg, denn das Nachholen nach dem Abschluss ist in mehreren Ländern ausgeschlossen. Das Nachholen fehlender Bachelorinhalte nach dem Abschluss ist in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen ausdrücklich ausgeschlossen; der Gleichwertigkeitsbescheid kostet in Berlin 110 Euro, auch bei Ablehnung.Q Woran Du einen approbationskonformen Studiengang erkennst, steht unter polyvalenter Bachelor Psychologie.
Wie finanzierst Du ein Zweitstudium Psychologie?
BAföG. Hier liegt die größte Hürde. Ausbildungsförderung gibt es nach § 7 Abs. 1 BAföG „längstens bis zum Erwerb eines Hochschulabschlusses“. Für eine einzige weitere Ausbildung zahlt das Amt nur in den Fällen des § 7 Abs. 2, etwa wenn sie das erste Studium so ergänzt, wie es „für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist“. Im Übrigen nur, „wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern“. Für den Master gilt § 7 Abs. 1a: Gefördert wird, wenn er auf einem Bachelor aufbaut und Du „bislang ausschließlich einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang abgeschlossen“ hast.
Ob Dein Fall darunter fällt, musst Du nicht raten. Auf Antrag entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung vorab, ob die Voraussetzungen für eine weitere Ausbildung vorliegen, und zwar für den ganzen Ausbildungsabschnitt (§ 46 Abs. 5 BAföG). Dazu kommt die Altersgrenze: Wer bei Beginn des Ausbildungsabschnitts 45 Jahre oder älter ist, erhält grundsätzlich keine Förderung (§ 10 Abs. 3 BAföG).
Wer noch keinen Abschluss hat, ist kein Zweitstudienbewerber, sondern wechselt die Fachrichtung. Dafür gilt § 7 Abs. 3 BAföG: Beim ersten Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wird in der Regel ein wichtiger Grund vermutet.
Gebühren. Baden-Württemberg erhebt nach dem Landeshochschulgebührengesetz eine Gebühr für ein Zweitstudium, die Universität Tübingen nennt 650 Euro pro Semester. Ausgenommen sind unter anderem Abschlüsse aus dem Ausland, ein Wechsel ohne Abschluss und ein Zweitstudium, das berufsrechtlich für einen Berufsabschluss erforderlich ist. Für die übrigen Länder haben wir die Gebührenfrage nicht ausgewertet. Was der gesamte Weg kostet, rechnet der Artikel Was kostet die Psychotherapeuten-Ausbildung? vor.
Wie lange dauert der Weg mit Zweitstudium?
Das Zweitstudium ersetzt keinen Teil des Weges. Bis zur Approbation brauchst Du fünf Jahre Studium,Q danach folgt die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten mit mindestens 60 Monaten in Vollzeit.Q Was das für Deine Lebensplanung heißt, rechnet der Artikel Psychotherapeut werden mit 30 oder 40 an Beispielen durch. Alle Wege für Berufswechsler sortiert der Ratgeber Psychotherapeut im Quereinstieg, und der Wegweiser prüft Deine Ausgangslage Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Wer gilt als Zweitstudienbewerber?
Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im ersten Fachsemester bewirbt. So definiert es zum Beispiel die Universität Potsdam. Ein abgebrochenes Studium zählt nicht als Abschluss.
Zählt die Abiturnote im Zweitstudium?
In der Zweitstudienquote nicht. In Brandenburg zählen die Abschlussnote des ersten Hochschulabschlusses und die Gründe für das Zweitstudium, beides in Punkten, zusammen ergeben sie die Messzahl.
Gibt es auch im Master Psychotherapie eine Zweitstudienquote?
An der Universität Potsdam nicht. Die besonderen Regeln für Zweitstudienbewerber gelten dort nur für grundständige Studiengänge im ersten Fachsemester, im Master ist keine eigene Quote vorgesehen.
Bekomme ich für ein Zweitstudium BAföG?
Nur in Ausnahmefällen. Nach § 7 Abs. 1 BAföG endet die Förderung grundsätzlich mit dem ersten Hochschulabschluss, eine weitere Ausbildung wird nur in den Fällen des § 7 Abs. 2 gefördert. Ob das bei Dir zutrifft, kann das BAföG-Amt auf Antrag vorab entscheiden (§ 46 Abs. 5 BAföG).
Kostet ein Zweitstudium Psychologie Gebühren?
In Baden-Württemberg ja: Das Landeshochschulgebührengesetz sieht 650 Euro je Semester für ein Zweitstudium vor, mit einigen Ausnahmen. Andere Länder haben wir dazu nicht ausgewertet.
Quellen
- Universität Potsdam: Zweitstudium, Abschnitte 1–3 (Prüfungsergebnis, Gründe, Messzahl und Rangliste) (abgerufen 23.10.2026)
- Universität Potsdam: Auswahlverfahren Bachelor (Auswahlgrenzen), Tabelle Auswahlgrenzen für Zweitstudienbewerber, Ein-Fach-Bachelor (abgerufen 23.10.2026)
- FU Berlin: NC-Tabelle Wintersemester 2025 (Monostudiengänge), S. 3 (abgerufen 19.10.2026)
- Universität Greifswald: NC Psychologie (Bachelor) (abgerufen 19.10.2026)
- LPA NRW: Umgang mit Anträgen auf gleichwertigen Studienabschluss gem. § 9 Abs. 5 PsychThG (05.02.2026) (abgerufen 18.10.2026)
- Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG), § 25 Abs. 1, 4, 5 (abgerufen 23.10.2026)
- Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), § 14 Abs. 2, 5 (abgerufen 23.10.2026)
- § 7 BAföG, Abs. 1, 1a, 2, 3 (abgerufen 23.10.2026)
- § 10 BAföG, Abs. 3 (abgerufen 23.10.2026)
- § 46 BAföG, Abs. 5 (abgerufen 23.10.2026)
- Universität Tübingen: Studiengebühren für ein Zweitstudium (abgerufen 23.10.2026)
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